FAQs - Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich Informationen über Universitätslehrgänge, Kurse oder Weiterbildung allgemein?
Sie finden alle relevanten Informationen auf unserer Homepage.
Für Detailfragen werden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen. » Kontakt
Bei konkreten Fragen zu einem Universitätslehrgang betreffend
- Struktur und Aufbau eines Universitätslehrgangs
- Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Ausbildungen
- Zulassungsbedingungen und Aufnahmeprüfungen
- Förderungen und Stipendien
- Genaue Fristen, Deadlines und Starttermine
setzen Sie sich bitte direkt mit dem jeweiligen Lehrgangsbüro in Verbindung.
Wie werde ich TeilnehmerIn eines Universitätslehrgangs?
Wenn Sie an einem Universitätslehrgang teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Lehrgangsbüro des gewählten Lehrgangs in Verbindung. Dort erfahren Sie alles, was Sie zur Anmeldung und Aufnahme benötigen.
Das Postgraduate Center gibt Ihnen gern allgemeine Auskünfte über die Lehrgänge der Universität Wien, Anmeldungen können jedoch ausschließlich über die Lehrgangsbüros erfolgen (u. a. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die für jeden Universitätslehrgang individuell festgelegt sind).
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Neben dem Lehrgangsbeitrag ist der ÖH-Beitrag (derzeit € 16,86) zu bezahlen. Sollten Sie schon an der Universität Wien oder einer anderen österreichischen Universität studieren, müssen Sie den ÖH-Beitrag natürlich nicht doppelt einzahlen.
Kann ich den ÖH-Beitrag per Bankomat einzahlen?
Ja, eine Einzahlung per Bankomat ist im Referat Studienzulassung (Zimmer 5, Frau Helgard Steger) möglich.
Ich studiere an der Uni Wien und möchte zusätzlich an einem Lehrgang teilnehmen. Was muss ich machen?
Sie müssen sich bei dem jeweiligen Lehrgangsbüro für den Lehrgang anmelden, wobei Ihre Aufnahmebedingungen geprüft werden. Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom ordentlichen Studium die Lehrgangsgebühr bezahlt werden muss.
Zulassung zum Universitätslehrgang - Wie läuft das ab?
Nachdem das Lehrgangsbüro Ihre Qualifikation für den Lehrgang erhoben hat und Sie aufgenommen wurden, wird Ihnen vom Referat Studienzulassung ein Zahlschein über den ÖH-Beitrag zugesandt. Dieser ist bitte bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist einzuzahlen.
Sobald der Betrag bei uns als verbucht aufscheint, werden Sie für den Universitätslehrgang gemeldet und bekommen die Studienunterlagen (Studienblatt, Studienbestätigung, Semesteretikett) per Post zugeschickt.
Wenn Sie an der Universität Wien ein ordentliches Studium betreiben, bekommen Sie keinen extra Zahlschein über den ÖH-Beitrag. Zahlen Sie wie gewohnt Ihren Studienbeitrag ein, sobald der Betrag auf Ihrem Studierendenkonto als gebucht aufscheint, werden Sie auch für den Universitätslehrgang (weiter) gemeldet.
Wie erfolgt die Meldung zur Fortsetzung des Universitätslehrgangs?
Sie müssen jedes Semester die Fortsetzung Ihres Universitätslehrgangs durch das Lehrgangsbüro melden. Dies erfolgt durch die Bezahlung des ÖH-Beitrags automatisch. Die Einzahlung muss innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist erfolgen.
Falls Sie keinen Zahlschein erhalten, wenden Sie sich bitte an das Referat Studienzulassung (Zimmer 5, Frau Helgard Steger). Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie auch in dem Semester, in dem Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen, für den Universitätslehrgang gemeldet sein müssen.
Ich möchte mein ordentliches Studium nicht weiter fortführen bzw. habe ich es schon abgeschlossen. Bin ich dann noch immer für den Universitätslehrgang gemeldet?
Wenn Sie Ihr ordentliches Studium abgeschlossen haben, bleibt die Zulassung zum Universitätslehrgang aufrecht. Sind Sie für ein ordentliches Studium an der Universität Wien gemeldet, das Sie nicht weiter betreiben möchten, melden Sie dies bitte im Referat Studienzulassung. Andernfalls kann der Zahlschein über den ÖH-Beitrag nicht erstellt werden und die Meldung für den Universitätslehrgang nicht erfolgen.
Der ÖH-Beitrag muss österreichweit nur einmal entrichtet werden. Wenn Sie also an einer anderen österreichischen Universität studieren und Ihren Studierendenbeitrag dort bezahlen, wird er auch automatisch an der Universität Wien verbucht.
Gibt es Ermäßigungen, Förderungen oder Stipendien für TeilnehmerInnen eines Universitätslehrgangs?
Genaue Auskünfte dazu erfahren Sie bei den jeweiligen Lehrgangsbüros.
Wo bekomme ich einen (neuen) Studierendenausweis?
Wenn Sie (noch) keinen Studierendenausweis der Universität Wien haben, wird Ihnen im Referat Studienzulassung gegen Vorlage der notwendigen Dokumente (im Normalfall genügt ein amtlicher Lichtbildausweis) ein Ausweis ausgestellt (Foto bitte nicht vergessen!). Der Studierendenausweis muss persönlich abgeholt werden (Zimmer 5, Frau Helgard Steger).
Ist Ihr Studierendenausweis in Verlust geraten, so erhalten Sie gegen Vorlage einer Verlust- bzw. Diebstahlsmeldung ein Duplikat.
Meine persönlichen Daten haben sich geändert. Muss ich das melden?
Bitte geben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse, Staatsbürgerschaft, akademischer Grad, etc.) umgehend im Office des Postgraduate Centers bekannt (»Kontakt). Die Änderung Ihrer E-Mail Adresse oder Postanschrift können Sie auch selbst im Univis vornehmen. Bei Änderungen von Staatsbürgerschaft bzw. akademischem Grad ist die Vorlage der entsprechenden Dokumente notwendig.
Wo finde ich gesetzliche Grundlagen?
Das Universitätsgesetz 2002 (Stand 1. Juli 2009) finden Sie online auf den Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. »Download
Wo finde ich allgemeine Informationen zum Thema "Studieren an der Universität Wien"?
Online-Informationen für alle Studierenden der Universität Wien können Sie auf dem Studierendenportal unter http://studieren.univie.ac.at/ abrufen bzw. bei Studentpoint (http://studentpoint.univie.ac.at/). Die MitarbeiterInnen von Studentpoint helfen Ihnen auch gerne persönlich weiter.


