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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang „Patientensicherheit und Qualität im Gesundheitssystem“ ist:

  • ein fachlich in Frage kommendes im In- oder Ausland erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureat-, Bachelor-, Magister- , Master-, Diplomstudium oder Doktorat,

oder

  • ein anderes fachlich in Frage kommendes gleichwertiges, an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossenes Studium (mind. 180 ECTS).

oder

Es können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die kein abgeschlossenes Universitätsstudium nachweisen können.

  • Voraussetzung ist hier, dass diese über eine einschlägige, mindestens 5-jährige Berufserfahrung in leitender Position vorweisen können. Über die Gleichwertigkeit hat die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter zu entscheiden (insbesondere aus dem Bereich der Pflegeberufe, die noch nicht ausreichend akademisch verankert sind).


Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Über die Art des Nachweises entscheidet die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter.

 

Bewerbung

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben zur Aufnahme in den Universitätslehrgang ein Auswahlverfahren erfolgreich zu absolvieren. Dieses Auswahlverfahren erfolgt schriftlich und mündlich. Bei der Aufnahme werden mittels eines Bewerbungsbogens und eines Bewerbungsexposes Motivation und Zielsetzung der Bewerberin oder des Bewerbers, sowie Hindergrundwissen und Spezialisierungen erfragt. Zusätzlich findet ein persönliches Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung statt.

Folgende Unterlagen sind dem Bewerbungsbogen (in Kopie) anzuschließen:

  • Bewerbungsexpose
  • Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Verleihung des akademischen Grades (Bescheid) und einer allfälligen Berufsbezeichnung sowie von Abschlussdiplomen
  • Akademische Abschlusszeugnisse sowie sonstige akademische Leistungsnachweise, die eine Auflistung der Prüfungsergebnisse beinhaltet
  • Nachweis von guten Deutschkenntnissen (nur für Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist)


Nach Erhalt Ihrer Unterlagen und dem persönlichen Aufnahmegespräch teilen wir Ihnen mit, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, sind Sie, nach Maßgabe freier Studienplätze, fix angemeldet. Sie erhalten dann einen Bescheid mit der fixen Zusage für einen Studienplatz.


Das aktuelle Bewerbungsformular steht in Kürze hier zum Download bereit.


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