| Lehrgangsbeitrag |
Der Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang "Patientensicherheit und Qualität im Gesundheitssystem" beträgt insgesamt 13.800,- Euro. Der Lehrgangsbeitrag ist umsatzsteuerbefreit.
Für Mitglieder des Alumniverbandes der Universität Wien/des Alumniverbandes der Medizinischen Universität Wien wird je ein vergünstigter Platz für den Universitätslehrgang vergeben (minus 15 Prozent des Lehrgangsbeitrages). Für AbsolventInnen des Kurses "Riskmanager im Krankenhaus" (der ÖQMed und ÖAK) werden ebenfalls 2 vergünstigte Plätze (minus 15 Prozent des Lehrgangsbeitrages) vergeben. Als Kriterium für den Erhalt der Vergünstigung gilt der Zeitpunkt der Bewerbung. Für Details wenden Sie sich an Mag. Edith Hammer (edith.hammer@univie.ac.at).
Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten, der ÖH-Beitrag und die Kosten für die Lehrgangsunterlagen (Lehrbücher, Skripten, etc.) sind im Lehrgangsbeitrag nicht inkludiert. Allfällige Bankspesen für die Überweisung sind von der Lehrgangsteilnehmerin/vom Lehrgangsteilnehmer zu tragen.
Fristen
Mit der Mitteilung über die Aufnahme durch die Lehrgangsleitung wird eine Anzahlung in der Höhe von 10% des Lehrgangsbeitrages (1.380,-) fällig. Eine allfällige Stornierung der Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist grundsätzlich nur bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in der Höhe von 10 % des Lehrgangsbeitrages zu entrichten. Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Stornierung seitens der Teilnehmerin/des Teilnehmers so beträgt die Stornogebühr 100 % des gesamten Lehrgangsbeitrags. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt wird. Spätestens zu Beginn des Lehrgangs sind 50 % der Lehrgangsgebühr (€ 6.900,-) fällig - der weitere ausstehende Betrag kann in Raten bezahlt werden.
Abbruch oder vorzeitige Beendigung des Universitätslehrgangs führen nicht zur Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags.
Die Lehrgangsleitung behält sich das Recht vor, die Durchführung des Universitätslehrgangs vor Beginn des Lehrgangs aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall werden alle bereits eingezahlten Lehrgangsbeiträge rückerstattet. Die Lehrgangsleitung behält sich weiters das Recht auf kurzfristig erforderliche Studienprogramm-Änderungen und kurzfristig erforderliche organisatorische Abweichungen vor.


