- Ist das Psychotherapeutische Propädeutikum ein Studium?
- Kann ich das Propädeutikum "überspringen" wenn ich einen Quellberuf habe?
- Wann erfahre ich, was mir aus meiner Vorbildung angerechnet wird?
- Welche Studienberechtigungsprüfung ist zulässig, um ins Psychotherapeutische Propädeutikum aufgenommen zu werden?
- Muss ein Praktikum unbezahlte Tätigkeit sein, um für das Propädeutikum anrechenbar zu sein?
- Kann auch ein Praktikum angerechnet werden, das nicht auf der Liste des BMG steht?
- Kann das Praktikum geteilt sein?
- Müssen in der Praktikumseinrichtung PsychotherapeutInnen beschäftigt sein?
- Wie lange dürfen das Praktikum und die Supervision zurückliegen?
- Was mache ich, wenn es keine begleitende Supervision gab?
- Kann die Supervision auch extern in Anspruch genommen werden?
- Können es verschiedene SupervisorInnen sein?
- Können Selbsterfahrung und Suprvision beim selben Psychotherapeuten absolviert werden?
- Bei wem darf Selbsterfahrung absolviert werden?
- Darf die Selbsterfahrung geteilt sein?
- In welchem Setting muss die Selbsterfahrung stattfinden - Einzel oder Gruppe?
- Wie lang darf die Selbsterfahrung maximal zurückliegen?
- Ist eine Psychotherapie mit Krankenkassenbeteiligung auch für die Selbsterfahrung anrechenbar?
- Muss ich alle Seminare besucht und abgeschlossen haben, damit ich mich zum Abschlussgespräch anmelden kann?
- Wie muss der Praktikumsbericht gestaltet sein und wann ist dieser zu verfassen?
- Wie erfolgt die Qualitätssicherung?
- Was ist für Lehrveranstaltungsprüfungen zu erbringen?
- Gibt es in den Kursen eine Anwesenheitspflicht?
- Wie bekomme ich eine Bestätigung über meine Zahlungen (z.B. fürs Finanzamt)?
- Kann der Praktikumsbericht auch per E-Mail eingereicht werden?
Ist das Psychotherapeutische Propädeutikum ein Studium?
Nein, sondern ein Universitätlehrgang. Das bedeutet, dass Sie nach Abschluss keinen Titel erhalten, allerdings ein Abschlusszeugnis.
Kann ich das Propädeutikum "überspringen" wenn ich einen Quellberuf habe?
Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen auch mit einem Quellberuf das Psychotherapeutische Propädeutikum absolvieren, um in ein Fachspezifikum aufgenommen zu werden.
Wann erfahre ich, was mir aus meiner Vorbildung angerechnet wird?
Nachdem Sie Ihren Anrechnungsvorschlag inklusive den entsprechenden Nachgeweisen abgegeben haben, wird Ihr Antrag gepürft und Sie erhalten eine Rückmeldung per Email. Der Anrechnungsvorgang kann erst durchgeführt werden, sobald Sie offiziell in den ULG aufgenommen sind.
Welche Studienberechtigungsprüfung ist zulässig, um ins Psychotherapeutische Propädeutikum aufgenommen zu werden?
Sie können derzeit mit jeder Studienberechtigungsprüfung (d.h. für jedes beliebige Fach) aufgenommen werden.
Muss ein Praktikum unbezahlte Tätigkeit sein, um für das Propädeutikum anrechenbar zu sein?
Nein! Es kann selbstverständlich eine bezahlte Tätigkeit sein. In der Regel ist es das leider nicht.
Kann auch ein Praktikum angerechnet werden, das nicht auf der Liste des BMG steht?
Ja, sofern es den Bedingungen des PT-Gesetzes entspricht, also ein Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters in der Dauer von zumindest 480 Stunden ist und eine praktikumsbegleitende Supervision dazu absolviert wird.
Kann das Praktikum geteilt sein?
Das Praktikum kann in 2 Teile (an 2 verschiedenen Einrichtungen) zu je etwa der Hälfte der 480 Stunden geteilt sein.
Müssen in der Praktikumseinrichtung PsychotherapeutInnen beschäftigt sein?
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich.
Wie lange dürfen das Praktikum und die Supervision zurückliegen?
Sie dürfen maximal 5 Jahre zurückliegen.
Was mache ich, wenn es keine begleitende Supervision gab?
In diesem Fall ist das Praktikum nicht anrechenbar, allenfalls ein Teil davon. Ob und welche maximale Möglichkeit es dafür gibt, ist mit der Lehrgangsleitung zu klären.
Können es verschiedene SupervisorInnen sein?
Die Supervision kann bei maximal 2 verschiedenen eingetragenen PsychotherapeutInnen absolviert werden.
Können Selbsterfahrung und Suprvision beim selben Psychotherapeuten absolviert werden?
Nein. Das ist ausnahmslos nicht möglich.
Bei wem darf Selbsterfahrung absolviert werden?
Als Voraussetzung für die Anrechnung der Selbsterfahrung gilt, dass diese von einem/r in der PsychotherapeutInnenliste eingetragenen Psychotherapeuten/in durchgeführt wurde, und dass der/die Therapeut/in über eine Zusatzbezeichnung verfügt, also ein in Österreich anerkanntes psychotherapeutisches Fachspezifikum abgeschlossen hat.
Darf die Selbsterfahrung geteilt sein?
Die Selbsterfahrung sollte in Form eines kontinuierlichen Prozesses bei maximal zwei PsychotherapeutInnen stattfinden.
In welchem Setting muss die Selbsterfahrung stattfinden - Einzel oder Gruppe?
Ob die Selbsterfahrung im Einzel- oder Gruppensetting absolviert wird, ist frei wählbar.
Wie lang darf die Selbsterfahrung maximal zurückliegen?
Es gilt dieselbe Regelung wie für Praktikum und Supervision - die Selbsterfahrung farf maximal 5 Jahre zurückliegen.
Ist eine Psychotherapie mit Krankenkassenbeteiligung auch für die Selbsterfahrung anrechenbar?
Nein. Es darf für die Selbsterfahrung keine Kostenbeteiligung durch eine Krankenkasse in Anspruch genommen werden.
Muss ich alle Seminare besucht und abgeschlossen haben, damit ich mich zum Abschlussgespräch anmelden kann?
Ja. Um den Lehrgang abzuschließen, müssen die Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung aller theoretischen und praktischen Inhalte des Propädeutikums vorliegen. Die ultimative Frist für die Nachreichung vereinzelter letzter Zeugnisse vor dem Prüfungstermin ist 1 Woche.
Wie muss der Praktikumsbericht gestaltet sein und wann ist dieser zu verfassen?
Der Praktikumsbericht soll maximal 10 Seiten umfassen.
Schwerpunkte des Berichtes sind die
- (sehr) kurze Darstellung der Praktikumseinrichtung
- Darstellung der eigenen Tätigkeit als Praktikant/in und die
- persönliche Bewertung und Reflexion des Praktikums unter Berücksichtigung der theoretischen Inhalte des Propädeutikums, sowie
- ein oder zwei Fallbeispiele.
Im Sekretariat aufliegende Musterberichte können eingesehen werden, dort erhalten Sie auch ein „Informationsblatt zum Praktikumsbericht“.
Der Bericht ist aus organisatorischen Gründen spätestens sechs Wochen vor dem Abschlussprüfungstermin per Mail an das Lehrgangsbüro zu schicken.
Wie erfolgt die Qualitätssicherung?
Jeder Kurs wird mittels Fragebogen evaluiert, die ReferentInnen erhalten darüber Rückmeldungen.
Was ist für Lehrveranstaltungsprüfungen zu erbringen?
Jeder Kurs endet mit einer Leistungsfeststellung. Die erbrachte Leistung wird beurteilt (im ULG aufgrund des UniStG mit Schulnoten). Es steht den Lehrenden frei, wie sie diese Leistung überprüfen, ob mit einer schriftlichen Arbeit, einem Referat, einer kleinen Seminararbeit, einer Gruppendiskussion oder im Rahmen eines Online-Kurses über die Beiträge zu den gestellten Aufgaben.
Gibt es in den Kursen eine Anwesenheitspflicht?
Ja, es besteht 80% Anwesenheitspflicht. In begründeten Einzelfällen kann dies auch etwas überschritten werden, wobei mit dem LV-Leiter abgeklärt werden muss (über das Lehrgangsbüro), welche Ersatzleistung für die versäumte Zeit erbracht werden muss.



