Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer
- die Matura/Abitur oder
- eine Studienberechtigungsprüfung oder
- einen nostrifizierten, der Matura gleichwertigen Abschluss im Ausland abgelegt hat oder
- das Diplom des Krankenpflegefachdienstes oder
- das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes erworben hat oder
- eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erhalten hat.
ad Sondergenehmigung:
Ist keine der anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann eine Sondergenehmigung des BMG beantragt werden, um in das Propädeutikum aufgenommen zu werden (Anfragen unter Tel.: 01/71100). Die Formulare für diesen Antrag finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Das Psychotherapeutische Fachspezifikum darf beginnen, wer
- das Propädeutikum erfolgreich absolviert hat
UND entweder
- einen Quellenberuf erworben hat oder
- eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erhalten hat.
Quellenberufe haben erworben:
- AbsolventInnen der Sozialakademie / FH für Sozialarbeit
- AbsolventInnen der Pädagogischen Akademie
- Ehe- und FamilienberaterInnen
- MusiktherapeutInnen (Kurzstudium oder Universitätslehrgang)
- ÄrztInnen
- PädagogInnen
- PhilosophInnen
- PsychologInnen
- PublizistInnen und KommunikationswissenschaftlerInnen
- TheologInnen
- LehrerInnen an höheren Schulen
- Diplomierte Krankenschwestern/pfleger
- AbsolventInnen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes laut MTD-Gesetz
ad Sondergenehmigung:
Eine Sondergenehmigung ausschließlich für das Fachspezifikum, kann erst nach Beendigung des Propädeutikums beim BMG beantragt werden. Wer eine Zulassung für das Propädeutikum erhalten hat, ist für das Fachspezifikum ebenfalls zugelassen.
Derzeit sind 22 Psychotherapiemethoden in Österreich wissenschaftlich anerkannt. Hier finden Sie die Liste der anerkannten Methoden und Ausbildungsinstitutionen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums (österreichweit 36 Einrichtungen).



