Universitätslehrgang
Kanonisches Recht für JuristInnen |
Dieser Universitätslehrgang ist eine spezifische kirchenrechtliche und praxisorientierte Ausbildung für JuristInnen, die sich mit Rechtsfragen des kirchlichen Dienstes befassen.
Der Studienplan umfasst auch kirchenrechtsvergleichende Inhalte, was eine vertiefende Kooperation mit den Universitäten von Wales, von Athen und dem Instituto di Diritto Canonico e Religioso Comparato der Theologischen Fakultät Lugano impliziert.
Zusätzlich zu den Fachgebieten (u.a. Verbands- und Verfassungsrecht, Diözesan- und Pfarrverwaltung, Ehe-, Straf-, und Prozessrecht, ökumenisches Kirchenrecht und Sakramentalien) sind eine Hausarbeit über das Auftreten kirchenrechtlicher Fragen in den Massenmedien und eine Master-Thesis zu absolvieren.
Zielgruppe:
- JuristInnen, die sich für Kanonisches Recht interessieren und sich auf diesem Gebiet spezialisieren möchten
- TheologenInnen und HistorikerInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen
- AnwältInnen und NotarInnen, die mit kirchenrechtlichen Fragen konfrontiert werden
Voraussetzungen:
- Abschluss des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften bzw. eines gleichwertigen facheinschlägigen Studiums
- AbsolventInnen anderer Studienrichtungen müssen die Prüfung "Einführung in die Rechtswissenschaften" und eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Religionsrecht (Staatskirchenrecht) positiv absolviert haben.
- Die Zulassung ist an keine konfessionelle Voraussetzung gebunden.
| Dauer | 4 Semester |
| Umfang | 120 ECTS |
| Sprache | Deutsch |
| Lehrgangsbeitrag | EUR 3.000,- |
| Abschluss | "LL.M. - Legum Magister" |
| Beginn | Oktober 2010 |
| Lehrgangsleitung | O. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz |
| Kontakt | Mag. Dr. Harald Baumgartner, LL.M. Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht |


