Abschluss des Universitätslehrganges

Der Titel Akademische*r Supervisor*in und Coach wird nach Abschluss des Lehrgangs unter folgenden Voraussetzungen verliehen:

  • Durchgängige Teilnahme an allen Seminaren
  • Nachweis von 75 Einheiten Lernsupervision
  • Nachweis von 50 Einheiten Lehrsupervision
  • Nachweis von 55 Einheiten Peergroup
  • approbierte Abschlussarbeit
  • sowie eine mit Erfolg abgelegte kommissionelle Abschlussprüfung

 

Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass der*die Teilnehmer*in in der Lage ist, eine supervisionsrelevante Fragestellung, die aus der eigenen Supervisions- bzw. Coachingerfahrung erwächst, selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Sie umfasst ca. 35 bis 45 Seiten.