Lehrgangsbeitrag

Der Lehrgangsbeitrag ist generell umsatzsteuerbefreit und wird entweder einmalig im Vorhinein oder semesterweise (in drei bzw. vier Teilen jeweils vor Semesterbeginn) bezahlt.
 

Universitätslehrgang (Akademische*r Expert*in"):

Der Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Risikoprävention und Katastrophenmanagement mit dem Abschluss "Akademische*r Expert*in" (Dauer: 3 Semester; 60 ECTS Credits) beträgt EUR 12.600,-. Der Lehrgangsbeitrag wird entweder einmalig im Vorhinein oder semesterweise (in drei Teilen jeweils vor Semesterbeginn) bezahlt.
 

Masterprogramm (MSc (CE)):

Der Lehrgangsbeitrag für das Masterprogramm Risikoprävention und Katastrophenmanagement (Dauer: 4 Semester; 120 ECTS Credits) beträgt EUR 16.800,- (exkl. Kosten für die Exkursion). Der Lehrgangsbeitrag wird entweder einmalig im Vorhinein oder semesterweise (in vier Teilen jeweils vor Semesterbeginn) bezahlt.

Nicht inkludiert sind Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten, Kosten für Lehrbücher und Skripten, die Teilnahmegebühr für die Exkursion (beinhaltet Reisekosten, Eintritte und Führungen vor Ort), sowie die Überschreitung der Regelstudiendauer.


Förderungen und Finanzierung

Es ist oft eine finanzielle, aber auch zeitliche Herausforderung ein Studium mit dem Berufs- und Privatleben zu vereinen. Dies benötigt einige Zeit an Planung im Voraus. Dennoch gibt es einige attraktive Modelle, um dies erfolgreich zu managen. Das Postgraduate Center der Universität Wien hat dazu eine Liste möglicher Förderungen erstellt. Für Details bitten wir Sie, sich direkt mit den jeweiligen Förderstellen in Verbindung zu setzen. Siehe "Förderungen und Finanzierung"

 

Haben Sie schon Ihre*n Arbeitgeber*in um Unterstützung gefragt? Eine fundierte Weiterbildung der Mitarbeiter*innen ist auch ein Gewinn für Ihr Unternehmen. Erkundigen Sie sich doch einmal, welche Möglichkeiten es in Ihrem Unternehmen gibt.

Unterstützung durch die*den Arbeitgeber*in zBsp. durch:

  • zusätzliche Urlaubstage
  • Freistellung während der Lehrveranstaltungen
  • Übernahme des Lehrgangsbeitrags
  • Übernahme der Reisekosten
  • Befürwortung staatlicher Förderungen wie die Bildungskarenz oder -teilzeit des AMS.