Inhalt und Ziele

Ziel des Universitätslehrgangs "Dolmetschen für Gerichte und Behörden" ist es, den Studierenden - unter Berücksichtigung einer spezifischen sprachlichen und fachlichen Schwerpunktbildung - jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die sie für die bereits ausgeübte oder eine spätere Erwerbstätigkeit in einschlägigen Berufsfeldern benötigen.

Mögliche Sprachkombinationen sind: 

  • Albanisch und Deutsch
  • Arabisch und Deutsch
  • Chinesisch und Deutsch
  • Dari/Farsi und Deutsch
  • Türkisch und Deutsch
  • Ukrainisch (NEU) und Deutsch
  • nach Möglichkeit und Bedarf können auch andere Sprachkombinationen angeboten werden. Wenden Sie sich bei Interesse an ulg.dolmetschen@univie.ac.at oder melden Sie sich für unseren Newsletter an.

Je nach Anmeldezahlen werden voraussichtlich drei Sprachen dieser Auswahl in Kombination mit Deutsch angeboten werden

Sofern in einem Lehrgang eine größere Gruppe von Teilnehmenden weitere Sprachen ausreichend qualifiziert beherrscht, so besteht nach Ressourcenlage der Universität die Möglichkeit, zusätzlich zu den Arbeitssprachen des Lehrgangs (Deutsch, Arabisch, Dari/Farsi, Türkisch, Albanisch und Chinesisch) eine Zusatzausbildung für eine weitere Sprache zu absolvieren. Dies ist derzeit für Kurdisch in Aussicht genommen.

Zielgruppe

Der Universitätslehrgang richtet sich an Personen, die eine Qualifizierung oder Weiterbildung im Bereich "Behörden- und Gerichtsdolmetschen" suchen. Jene Kompetenzen und Fähigkeiten im Bereich Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten sollen vermittelt werden, die in den folgenden Einsatzbereichen zur Anwendung kommen:

  • bei der Polizei
  • bei Asylbehörden
  • in Gesundheitseinrichtungen
  • in Bildungseinrichtungen
  • in sozialen Einrichtungen
  • in der Justiz.

Qualifikationsprofil

Eine qualifizierte Dolmetschung dient jenen Menschen, die der Amtssprache nicht ausreichend kundig sind. Die qualifizierte Dolmetschung ist gleichermaßen wichtig für die jeweilige Institution. Sie gewährleistet reibungslose Abläufe, erleichtert die Arbeit der dort tätigen Fachleute, sichert die Qualität und schafft Vertrauen und Rechtssicherheit.

Der Universitätslehrgang "Behörden- und Gerichtsdolmetschen" bietet eine postgraduale Weiterbildung für Personen, die als Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen bei Polizei und Asylbehörden, in Gesundheits-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen sowie im Justizbereich tätig sind bzw. sein wollen.

Der Universitätslehrgang ersetzt nicht das gesetzlich geregelte Eintragungs- und Prüfungsverfahren als allgemein beeidet und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin oder beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher. Bei Beeidigung können auch gerichtliche Verhandlungen und Vernehmungen in Frage kommen.

Die Absolvent*innen:

  • sind auf Basis ihrer erworbenen sprachlichen, kulturellen, translatorischen und technologischen Kompetenzen für die Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeit in öffentlichen Einrichtungen vorbereitet.
  • sind in der Lage ihre Fertigkeiten durch den integrativen Erwerb von praktischen Kompetenzen und Methoden, die für die Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeit in öffentlichen Einrichtungen erforderlich sind, anzuwenden, zu vermitteln und sich flexibel und selbstständig weiterzuentwickeln.
  • verfügen über sprachliche Kompetenz, Recherchekompetenz, translatorische Kompetenz sowie darüber hinausgehende metafachlichen und sozialen Kompetenzen.
  • sind befähigt unter sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen in öffentlichen Institutionen translatorisch zu handeln und erworbenes Wissen zu verarbeiten.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmer*innen verfügen zumindest über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges oder gleichwertiges Studium. Zusätzliche Berufserfahrung ist von Vorteil. 

Zudem steht der Universitätslehrgang in begründeten Einzelfällen auch Dolmetscher*innen ohne akademischen Abschluss (mit Hochschulreife) offen, die zumindest vier Jahre Erfahrung in translationsrelevanten Bereichen nachweisen können. 

ECTS und Arbeitsaufwand

ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) geben Auskunft über den erforderlichen Arbeitsaufwand, um eine Lehrveranstaltung erfolgreich zu absolvieren. 1 ECTS Credit entspricht gemäß dem Universitätsgesetz (UG 2002) einem Arbeitsaufwand von 25 Stunden à 60 Minuten.

Nach dem Handbuch für Lehrende der Universität Wien, definieren sich die ECTS Credits folgendermaßen:

"ECTS Credits beschreiben den Arbeitsaufwand, der typischerweise von den Studierenden erbracht werden muss, um bestimmte Studienziele zu erreichen... Ein ECTS Credit entspricht ... einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 25 Echtstunden. Dabei ist die Präsenzzeit bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen inkl. der Prüfungszeit sowie das Selbststudium inkl. der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen und möglicher Praktika zu berücksichtigen. Bei dem festgelegten Arbeitsaufwand handelt es sich um die geschätzte Zeit, die ein*e durchschnittliche*r Studierende*r aufbringt, um die Studienziele zu erreichen und nicht um die tatsächliche Zeit, die ein*e individuelle*r Studierende*r aufwenden muss. Studierende erhalten ECTS Credits nach Erbringen der Leistungsnachweise und der entsprechenden Beurteilung der erreichten Studienziele."

(Universität Wien, 2013, Handbuch für Lehrende, Seite 7)