Bewerbung und Zulassung

Für das LL.M.-Programm für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen und gilt folgendes Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren:

Zulassungsvoraussetzungen:

Zulassungsvoraussetzungen sind

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomstudium) oder ein anderes erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomstudium) mit einer substantiellen rechtswissenschaftlichen Ausbildung (beispielsweise Wirtschaftswissenschaften).
  • Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gemäß den allgemeinen studienrechtlichen Regeln der Universität Wien zudem gute Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

Bewerbung:

Bewerbungsfrist für den Programmstart Oktober ist der 31. August, für den Programmstart März der 31. Jänner. Interessent*innen, die sich nach dem 31. August für den Programmstart Oktober bzw. nach dem 31. Jänner für den Programmstart März bewerben möchten, können mit dem LL.M.-Programm Management Rücksprache halten, ob eine Bewerbung hinsichtlich allfälliger freier Studienplätze noch möglich ist.

Das digitale Anmeldeformular finden Sie hier.

Aufnahme & Zulassung:

Die Zahl der Studienplätze ist limitiert. Die Aufnahme in das LL.M.-Programm für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht erfolgt nach Maßgabe freier Studienplätze, des Zeitpunktes der Bewerbung und der Qualifikation der*des Bewerberin*Bewerbers und ist Voraussetzung für die Zulassung an der Universität Wien.