5 Gründe für "Dolmetschen für Gerichte und Behörden"

Der Universitätslehrgang "Dolmetschen für Gerichte und Behörden" bietet eine postgraduale Weiterbildung für Personen, die als Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen im Justizbereich, bei Polizei und Asylbehörden sowie in Gesundheits-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen tätig sind bzw. sein wollen.

Warum es sich auszahlt, den Universitätslehrgang an der Universität Wien zu absolvieren, haben wir für Sie zusammengefasst.

1. Vielfältiger Tätigkeitsbereich

Der Universitätslehrgang richtet sich an Personen, die eine Qualifizierung oder Weiterbildung im Bereich "Behörden- und Gerichtsdolmetschen" suchen. Nach Absolvierung des Weiterbildungsprogramms könnten Sie in folgenden Bereichen dolmetschen und/oder übersetzen:

  • in der Justiz (insbes. nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung zum/zur allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*in)
  • für justiznahe Auftraggeber*innen, z. B. in rechtsanwaltliche Kanzleien
  • bei der Polizei (nach erfolgreicher Ablegung der Kompetenzüberprüfung durch das BMI)
  • bei Asylbehörden
  • in Gesundheitseinrichtungen
  • in Bildungseinrichtungen
  • in sozialen Einrichtungen
  • u. v. m.

2. Bedarf an qualifizierten Dolmetscher*innen

Qualifizierte Dolmetschungen sichern die Qualität und schaffen Vertrauen und Rechtssicherheit. Im Universitätslehrgang „Dolmetschen für Gerichte und Behörden“ werden mit Arabisch, Dari/Farsi, Türkisch, Albanisch und Chinesisch Sprachen angeboten, in denen ein (teilweise akuter) Bedarf an gut ausgebildeten Dolmetscher*innen besteht.

3. Lernen von Expert*innen

Vortragende und Expert*innen vermitteln den Studierenden in sprachübergreifenden und sprachpaarspezifischen Lehrveranstaltungen jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die sie für die Erwerbstätigkeit in einschlägigen Berufsfeldern benötigen. Der Universitätslehrgang sieht auch ein Praktikum im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten (200 Stunden) vor, bei dem die Teilnehmenden das erworbene Wissen umsetzen sollen.

4. Solide Grundlage für die justizielle Zertifizierung

Der Universitätslehrgang bereitet umfassend auf die Zertifizierungsprüfung zum/zur allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*in vor. Die curricularen Inhalte des Universitätslehrgangs decken sich weitgehend mit dem Prüfungsstoff der Zertifizierungsprüfung. Der Vorbereitungsaufwand für die Gerichtsdolmetschprüfung verringert sich durch Absolvierung des Universitätslehrganges maßgeblich.
Absolvent*innen des universitären Lehrganges müssen für die Zulassung zur Zertifizierungsprüfung nicht drei Jahre einschlägige Berufstätigkeit nachweisen, sondern lediglich ein Jahr.
Darüber hinaus werden Sammeltermine für die Lehrgangssprachen in Kooperation mit dem OVGD organisiert und Absolvent*innen des Universitätslehrgangs können Sonderkonditionen bei den Vorbereitungsseminaren in Anspruch nehmen.

5. Vielseitiges Qualifikationsprofil

Die Absolvent*innen sind auf Basis ihrer erworbenen sprachlichen, kulturellen, translatorischen und technologischen Kompetenzen für die Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeit in öffentlichen Einrichtungen gut vorbereitet. Zudem verfügen sie über Recherchekompetenz sowie darüberhinausgehende metafachliche und soziale Kompetenzen. Durch den Erwerb von praxisorientierten Kompetenzen und Methoden können sie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten bei ihrer Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeit zielgerichtet anwenden. Die Absolvent*innen können unter sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen in öffentlichen Institutionen translatorisch handeln und ihr erworbenes Wissen anwenden. Darüber hinaus sind sie in der Lage, sich flexibel und selbstständig weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen zum Universitätslehrgang: "Dolmetschen für Gerichte und Behörden"