Masterarbeit

Die Masterarbeit (15 ECTS Credits) dient dem Nachweis der Befähigung, welche die Tätigkeitsbereiche zu deren Ausübung das Weiterbildungsprogramm qualifiziert, sowie damit verbundene Theorien betreffen, selbständig sowie inhaltlich, formal und methodisch unter Beachtung gängigen Standards wissenschaftlichen Arbeitens eigenständig zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die Fragestellung und das Thema der Masterarbeit haben einen Bezug zu wenigstens einem Modul aufzuweisen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit bei der wissenschaftlichen Leitung.

Masterprüfung

Die Masterprüfung (2 ECTS Credits) wird in Gestalt einer Abschlussprüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat abgelegt, dem zumindest eine der beiden gutachtenden Personen angehört. Die Personen, die den Prüfungssenaten angehören, werden von der wissenschaftlichen Leitung bestellt. Die Masterprüfung nimmt auf die Inhalte der Module des Weiterbildungsprogramms unter Berücksichtigung der Erfahrungen und deren Reflexion Bezug, die in den Bereichen der Förderung, Begleitung und Beratung gemacht wurden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung sind

  • die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module
  • sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit durch die Gutachter*in, die von der wissenschaftlichen Leitung bestellt werden.