Zulassungsvoraussetzungen
- vollendetes 24. Lebensjahr
- Abschluss des Psychotherapeutischen Propädeutikums
- in den Universitätslehrgang können Personen aufgenommen werden, die neben den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen ein erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureat-, Bachelor, Magister, Master-, Diplomstudium oder Doktoratsstudium nachweisen können
- Aufnahme als Ausbildungskandidat*in bei ÖVIP oder WKPS
- Zustimmung seitens der Leitung des Universitätslehrgangs