Zulassungsvoraussetzungen

  • vollendetes 24. Lebensjahr
  • Abschluss des Psychotherapeutischen Propädeutikums
  • in den Universitätslehrgang können Personen aufgenommen werden, die neben den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen ein erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureat-, Bachelor, Magister, Master-, Diplomstudium oder Doktoratsstudium nachweisen können
  • Aufnahme als Ausbildungskandidat*in bei ÖVIP oder WKPS
  • Zustimmung seitens der Leitung des Universitätslehrgangs