FAQ

Allgemeines zum Lehrgang und zum Beginn der Ausbildung

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In welchem Rhythmus starten die Lehrgänge?
Was macht die Universität und wofür ist der Ausbildungsverein verantwortlich?
Wann kann ich mich bewerben?
Ab wann kann ich um Zulassung zum psychotherapeutischen Fachspezifikum auf Grund individueller Eignung beim Bundesministerium ansuchen?
Kann ich bereits vor Abschluss des Propädeutikums mit dem Fachspezifikum beginnen?
Welche Kosten fallen an, wenn ich in das Fachspezifikum einsteige, der theoretische Teil jedoch erst einige Zeit später wieder startet?
Sind die Lehrgangskosten steuerlich absetzbar?
Besteht bei den Seminaren Anwesenheitspflicht? Und wie werden Fehlzeiten gehandhabt?
Was passiert, wenn ich länger als 8 Semester benötige?
Was sind Toleranzsemester? Ab wann befinde ich mich im Toleranzsemester?
Besteht die Möglichkeit einer Karenzierung/Beurlaubung vom Lehrgang?
Was spricht dafür, das Fachspezifikum im Rahmen des Universitätslehrgangs zu absolvieren?

Inhaltliche Fragen - Lehranalyse, Praktikum und co

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Wie oft und in welchem Setting findet die Lehranalyse statt?
Wann sollte ich spätestens mit der Lehranalyse beginnen?
Was gilt als Praktikum und wo kann ich mein Praktikum absolvieren?
Was muss ich beachten, wenn ich mein Praktikum bereits vor Beginn des Theoriestrangs absolviere?
Wie sieht die Praktikumsbestätigung aus?
Unter welchen Voraussetzung kann die Work Discussion als Praktikumssupervision gelten?
Wie und wann erhalte ich den Status in Ausbildung unter Supervision?
Gibt es die Möglichkeit, das Fachspezifikum auch ohne das Verfassen der Masterarbeit abzuschließen?