FAQ Psychotherapeutisches Fachspezifikum: Individualpsychologie und Selbstpsychologie

Allgemeines zum Masterprogramm und zum Beginn der Ausbildung

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  • In welchem Rhythmus startet das Programm?

    Das Masterprogramm ist in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Den praktischen Teil (Lehranalyse, Praktikum, Praktikumssupervision) können Sie jederzeit beginnen, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und infolgedessen als Kandidat*in im jeweiligen Ausbildungsverein (ÖVIP/WKPS) aufgenommen wurden.

    Der Theoriestrang des Masterprogramms hingegen soll alle 2 Jahre starten. Selbstverständlich hängt dies aber auch immer von der Anzahl der Interessent*innen/Kandidat*innen ab.

    Ein Quereinstieg in den Theorieteil ist nicht möglich.

  • Was macht die Universität und wofür ist der Ausbildungsverein verantwortlich?

    Das Masterprogramm wird in einer Kooperation zwischen der Universität Wien und den zwei anerkannten fachspezifischen Ausbildungseinrichtungen "Österreichischer Verein für Individualpsychologie" und "Wiener Kreis für Psychoanalyse und Selbstpsychologie" durchgeführt. 

    Dabei ist es so, dass alle Fragen rund um den praktischen Teil der Ausbildung (Selbsterfahrung, Kontrollanalyse, Praktikum, Praktikumssupervision) sowie die Aufnahme in das Fachspezifikum vom Ausbildungsverein geregelt werden. Hier sind die Leiter*innen der Ausbildungseinrichtungen (für den ÖVIP dzt. Christine Tomandl (info@oevip.at) bzw. für den WKPS dzt. Mag. Sascha Schipflinger (sascha.schipflinger@chello.at)) verantwortlich. 

    Der theoretische Teil der Ausbildung wird über das Postgraduate Center der Universität Wien organisiert, wenngleich die Lehrenden selbstverständlich von den beiden fachspezifischen Ausbildungsvereinen benannt werden. Fragen zu Beurteilung, Semesterplanung etc. sind daher an die zuständige Program Managerin zu richten. 

  • Wann kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbung für das Masterprogramm ist laufend möglich. Sobald Sie aufgenommen sind und alle Voraussetzungen erfüllen (vollendetes 24. Lebensjahr, abgeschlossenes Propädeutikum etc.) können Sie mit dem praktischen Teil der Ausbildung beginnen. Der Theoriestrang startet wieder im Wintersemester 2024/2025.

  • Ab wann kann ich um Zulassung zum psychotherapeutischen Fachspezifikum auf Grund individueller Eignung beim Bundesministerium ansuchen?

    Sofern Sie keinen Quellberuf haben (siehe Psychotherapiegesetz), um das Fachspezifikum beginnen zu können, müssen Sie vorab einen Antrag beim Ministerium auf Zulassung zum psychotherapeutischen Fachspezifikum stellen.

    Das Ansuchen um Zulassung zum psychotherapeutischen Fachspezifikum auf Grund individueller Eignung kann bereits kurz vor Abschluss des Propädeutikums beim Bundesministerium gestellt werden (bis zu drei Monate vor dem festgelegten Abschlusstermin). Zum Zeitpunkt der Antragsstellung sollen jedenfalls ca. 80% des theoretischen und praktischen Teils der propädeutischen Ausbildung absolviert sein. Die Ausstellung des Zulassungsbescheids erfolgt jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums.

    Es empfiehlt sich, das Ansuchen frühzeitig zu stellen (spät. Juni 2024 für den Start im Herbst 2024/2025), damit der Bescheid jedenfalls bis zum Beginn des Masters vorliegt.

    Alle Informationen, Formulare und die Einreichtermine zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums: Informationen zur Zulassung zum Fachspezifikum | Antragsformular

  • Kann ich bereits vor Abschluss des Propädeutikums mit dem Fachspezifikum beginnen?

    Grundsätzlich ist diese Frage mit nein zu beantworten. Das Fachspezifikum kann erst mit Vorliegen des abgeschlossenen Propädeutikums begonnen werden. Allerdings räumt das Ministerium eine Übergangsfrist von 6-8 Wochen ein. D.h. im Ausnahmefall können auch Ausbildungselemente, die 6-8 Wochen vor Abschluss des Propädeutikums absolviert wurden, bereits für das Fachspezifikum angerechnet werden, sofern Sie für dieses zugelassen sind.

    Eine Ausnahme ist dabei das Praktikum, welches bereits vor der Aufnahme in das Fachspezifikum absolviert werden kann. Voraussetzung für die Anrechnung ist dann jedoch das abgeschlossene Propädeutikum und dass es nicht länger als 5 Jahre zurück liegt.

  • Welche Kosten fallen an, wenn ich in das Fachspezifikum einsteige, der theoretische Teil jedoch erst einige Zeit später wieder startet?

    Sollten Sie beispielsweise im Frühjahr 2024 um Aufnahme in das Fachspezifikum ansuchen, der nächste Theoriekurs aber erst im Herbst 2024 starten, so fallen zunächst nur jene Kosten des praktischen Ausbildungsteils an. D.h. die Kosten für absolvierte Lehranalyse- oder Praktikumssupervisionsstunden. 

    Die Kosten für den theoretischen Teil der Ausbildung (dzt. € 15.100,-) fallen dann erst im Herbst 2024 an, sobald der Theorieteil startet.

  • Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

    Alle Kosten rund um die Ausbildung, sowohl dieProgrammgebühr als auch die Kosten für die praktischen Ausbildungsteile, sind steuerlich absetzbar, sofern Sie Einkünfte haben, für die Steuern bezahlt werden.

    Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie beispielsweise hier: Arbeitnehmerveranlagung

  • Besteht bei den Seminaren Anwesenheitspflicht? Und wie werden Fehlzeiten gehandhabt?

    Alle Lehrveranstaltungen des Masterprogramms sind prüfungsimmanent. Das bedeutet, dass mehrere Teilleistungen zur Beurteilung führen. Jedenfalls ist Anwesenheit und Mitarbeit ein wichtiger Punkt, zumal es in der Ausbildung zur*zum Psychotherapeutin*Psychotherapeuten ja vor allem um die Entwicklung Ihrer eigenen psychotherapeutischen Identität und Arbeitsweise geht.

    Die Fehlzeiten dürfen 15% der Präsenzzeit nicht übersteigen. Bei einer Lehrveranstaltung mit 2 Semesterwochenstunden (30 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) bedeutet dies, dass Sie 2x 2 Unterrichtseinheiten fehlen dürfen.

  • Was passiert, wenn ich länger als 8 Semester benötige?

    Das Masterprogramm ist mit 8 Semestern anberaumt. So lange dauert die fachspezifische Ausbildung jedenfalls.
    Abseits des Theoriestrangs sind jedoch auch zeitliche Puffer möglich. Das bedeutet, dass es z.B. nach vorne hin einen Zeitpuffer gibt, wenn Sie bereits im Masterprogramm aufgenommen sind, der Theoriestrang aber erst etwas später beginnt. Sie können in diesem Fall mit dem praktischen Teil der Ausbildung beginnen.

    Auch nach hinten hin ist ein Zeitpuffer möglich. Können Sie nach Abschluss des Theoriestrangs beispielsweise noch nicht ausreichend Stunden an selbstständiger praktischer Tätigkeit unter Supervision nachweisen, so haben Sie selbstverständlich auch nach den 8 Semestern noch Zeit, um alle Voraussetzungen zum Abschluss des Fachspezifikums zu erfüllen. Das 9. und 10. Semester sind dabei Toleranzsemester. Ab dem 11. Semester ist eine Semestergebühr von dzt. 380 Euro zu entrichten.

    Bitte beachten Sie dabei, dass Sie die Defensio (Abschlussprüfung) erst ablegen können, wenn Sie sowohl alle theoretischen als auch alle praktischen Ausbildungsteile nachweisen können. 

  • Was sind Toleranzsemester? Ab wann befinde ich mich im Toleranzsemester?

    Was sind Toleranzsemester?
    Das Masterprogramm "Psychotherapeutisches Fachspezifikum: Individualpsychologie und Selbstpsychologie" hat laut Rechtsgrundlage (Curriculum) eine Studiendauer von 8 Semestern.

    Die Universität Wien hat nun die Möglichkeit geschaffen, Weiterbildungsstudierenden - gerade in der Abschlussphase - kostenfreie Toleranzsemester zu gewähren. Dies bedeutet, dass Sie im psychotherapeutischen Fachspezifikum zwei kostenfreie Toleranzsemester an die 8 Semester des Programms anhängen können. Für jeders weitere Semester fällt ein zusätzlicher Programmbetrag (inkl. ÖH-Gebühr) von dzt. € 380.- an.

    Ab wann befinde ich mich im Toleranzsemester?
    Die 8 Semester beginnen erst dann zu laufen, wenn der Theoriestrang beginnt. D.h. eine frühzeitige Bewerbung hat keine Auswirkungen auf die Studiendauer von 8 Semestern und die beiden Toleranzsemester.

    Ein Beispiel: Wenn Sie sich im Frühjahr 2023 bewerben und der Theoriestrang erst im WS 2024 beginnt, dann befinden Sie sich im WS 2024/2025 in Ihrem ersten Semester.

  • Besteht die Möglichkeit einer Karenzierung/Beurlaubung vom Masterprogramm?

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an einem bestimmten Punkt des Masters auszusteigen und im nächsten Durchgang des Programms, sofern ein weiterer Master angeboten wird, an diesem Punkt wieder einzusteigen. Insofern ist eine Karenzierung/Beurlaubung möglich, wenngleich dies jedenfalls mit der wissenschaftlichen Leitung vorher zu besprechen ist.

  • Was spricht dafür, das Fachspezifikum im Rahmen des Masterprogramms zu absolvieren?

    Für die Absolvierung des Fachspezifikums im Rahmen des Masterprogramms spricht Folgendes: 

    • Klare Struktur der Ausbildung
    • Arbeit in kleinen Gruppen und dadruch hohes Maß an individueller Begleitung
    • Qualifikation zur Arbeit in unterschiedlichen Settings
    • Erlangung des Status "Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision" nach vier Semestern
    • Abschluss der Ausbildung nach vier Jahren (mit individuellem Zeitpuffer)
    • Doppelqualifizierung: Erlangung der Berufsberechtigung plus Mastertitel
    • Bezug zur bereits gegebenen beruflichen Tätigkeiten vom 1. Semester an
    • Erwerb psychoanalytischer Praxiskompetenz vom 1. Semester an
    • Hohes Ausmaß an wissenschaftlicher Fundierung
    • Raum für persönliche Entwicklung
    • Ausbildung in angesehenen fachspezifischen Einrichtungen
    • Masterstudium an einer angesehenen Universität

Inhaltliche Fragen - Lehranalyse, Praktikum und co

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  • Wie oft und in welchem Setting findet die Lehranalyse statt?

    Die Lehranalyse findet im Sessel-Couch-Setting jedenfalls 3 Mal die Woche statt. Dabei sind mindestens 350 Stunden über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren zu absolvieren. Der Abschluss der Lehranalyse findet im Einvernehmen mit dem bzw. der jeweiligen Lehranalytiker*in statt. Längere Unterbrechungen (Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft etc.) sind mit dem bzw. der Lehranalytiker*in zu besprechen.

  • Wann sollte ich spätestens mit der Lehranalyse beginnen?

    Grundsätzlich können Sie, sofern Sie das Propädeutikum abgeschlossen haben, jederzeit mit der Lehranalyse beginnen.
    Es steht Ihnen aber auch frei, die Lehranalyse erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beginnen. Jedenfalls sollten Sie dabei allerdings Folgendes beachten:

    Zum Übertritt in den Status "in Ausbildung unter Supervision", der nach dem 4. Semester erfolgen kann und spätestens vor dem 7. Semester erfolgen muss (!), müssen Sie mindestens 100 Stunden Lehranalyse nachweisen können. Dementsprechend sollten Sie mindestens 1-1,5 Jahre bevor Sie in das 7. Semester kommen, mit der Lehranalyse beginnen.

    Bitte beachten Sie, dass mit der Lehranalyse erst nach Ihrer Aufnahme in den Verein, sehr wohl aber vor dem Start des Universitätslehrgangs begonnen werden kann.

  • Was gilt als Praktikum und wo kann ich mein Praktikum absolvieren?

    Bezüglich der Frage, was als Praktikum gilt, ist folgender Auszug aus der Ausbildungsordnung von Relevanz:

    "2.2 Praktikum und Praktikumssupervision (mindestens 580 Stunden):

    In Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens ist ein Praktikum gemäß §8 des Psychotherapiegesetzes in der Dauer von zumindest 550 Stunden zu absolvieren. Mindestens 150 Stunden dieses Praktikums sind innerhalb eines Jahres in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens zu absolvieren.

    Im Rahmen dieses Praktikums sollen praktische psychotherapeutische Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen erworben werden. Diese Erfahrungen haben sich vor allem auch auf die Bereiche Erstgespräch, Anamneseerhebung, Diagnostik und Therapieindikation zu beziehen. Dies erfolgt unter der Anleitung einer*eines Psychotherapeutin*Psychotherapeuten.

    Die begleitende Supervision dieses Praktikums in der Dauer von zumindest 30 Stunden kann im Rahmen des Moduls 9: ,Work Discussion' absolviert werden." (Anmerkung: Dazu ist es nötig, dass Sie das Praktikum in der Zeit absolvieren, in der Sie auch die Work Discussion besuchen). Jedenfalls ist die Praktikumssupervision jedoch bei einer*einem Lehrtherapeut*in für Praktikumssupervision der Ausbildungseinrichtung zu absolvieren.

    Grundsätzlich gilt, dass die als Praktikumseinrichtungen vom Ministerium anerkannten Institutionen in der entsprechenden Liste des Ministeriums geführt werden: Liste Praktikumseinrichtungen

    Einzustellen ist dabei der Ausbildungsbereich als "Psychotherapeut*innen" und die Ausbildungsart als "PTH, facheinschlägige Ausbildungen" bzw. PTH, fachspezifische Praktika".
    Sollte Ihre Praktikumsstelle in dieser Liste nicht geführt werden, so kann beim Ausbildungsverein um Anerkennung angesucht werden, sofern das psychosoziale Praktikum mit bedürftigen/leidenden Personen in Verbindung steht und es in der Institution eine*n anleitende*n Psychotherapeut*in gibt. Um als klinisches/facheinschlägiges Praktikum anerkannt zu werden, muss es darüber hinaus auch eine*einen Ärztin*Arzt im Team der Praktikumseinrichtung geben. 

    Eine Liste an aktuellen Praktikumsstellen finden Sie auch auf dieser Homepage unter dem Punkt Praktikum / Stellenausschreibungen

  • Was muss ich beachten, wenn ich mein Praktikum bereits vor Beginn des Theoriestrangs absolviere?

    Sie können, sofern Sie das Propädeutikum abgeschlossen haben, jederzeit mit dem Praktikum beginnen. Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie auch eine zeitlich überschneidende Praktikumssupervision (insgesamt mind. 30 Stunden) absolvieren müssen.
    Laut den Richtlinien sollte diese Praktikumssupervision nicht in der Praktikumseinrichtung stattfinden, sondern bei einer*einem fachspezifischen Praktikumssupervisor*in.

  • Wie sieht die Praktikumsbestätigung aus?

    Für die Bestätigung der Absolvierung des Praktikums benötigen wir ein Schreiben der Institution, aus dem hervorgeht, in welchem Zeitraum, Sie welche Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums gemacht haben und wie viele Stunden ihr Praktikum insgesamt umfasst hat. Überdies ist die*der anleitende Psychotherapeut*in darauf anzuführen. 

  • Unter welchen Voraussetzung kann die Work Discussion als Praktikumssupervision gelten?

    Bezüglich der Praktikumssupervision findet sich folgender Passus in der Ausbildungsordnung: "Die begleitende Supervision dieses Praktikums in der Dauer von zumindest 30 Stunden kann im Rahmen (...) der 'Work Discussion' absolviert werden."

    Dabei gilt, dass die gesamten Work-Discussion-Einheiten, die Sie während der Zeit, in der Sie sich im Praktikum befinden, absolvieren, als Praktikumssupervision anzusehen sind.
    Sind Sie also in der Zeit von März bis Juni im Praktikum, so gelten alle Work-Discussion-Einheiten, die zwischen März und Juni abgehalten wurden, als Praktikumssupervision, nicht aber die Einheiten, die davor oder danach absolviert wurden.

  • Wie und wann erhalte ich den Status in Ausbildung unter Supervision?

    Der Status in Ausbildung unter Supervision ermöglicht es Ihnen, selbstständig psychotherapeutisch tätig zu sein, wobei es nötig ist, dass Sie währenddessen laufend in Supervision sind. 

    Den Status können Sie frühestens nach dem 4. Semester der Theorieveranstaltungen erlangen. Sie müssen dazu bereits mind. 100 Stunden Lehranalyse, mind. 300 Stunden Praktikum (psychosozial oder klinisch) sowie mind. 20 Stunden Praktikumssupervision nachweisen können. 

    Der Status in Ausbildung unter Supervision muss jedenfalls vor Beginn des 7. Semesters erworben werden, da Sie sonst nicht die Voraussetzungen erfüllen, um weiter an der theoretischen Ausbildung teilnehmen zu können.