Das Psychotherapiegesetz

Das Psychotherapiegesetz

Die Grundlage für die psychotherapeutische Ausbildung bildet das Psycho-therapiegesetz, welches am 1.1.1991 in Kraft getreten ist. § 6, § 7 und § 8 dieses Gesetzes regeln das psychotherapeutische Fachspezifikum (siehe dazu: Psychotherapiegesetz - HP ÖBVP).

Die beiden vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten psycho-therapeutischen Ausbildungseinrichtungen, die mit der Universität Wien zur Durchführung dieses Masterprogramms "Psychotherapeutisches Fachspe-zifikum: Individualpsychologie und Selbstpsychologie" kooperieren, sind der Österreichische Verein für Individualpsychologie sowie der Wiener Kreis für Psychoanalyse und Selbstpsychologie.

§ 11 des Gesetzes regelt die Voraussetzungen für die selbstständige Tätigkeit als PsychotherapeutIn:

Zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie ist berechtigt, wer

  • das psychotherapeutische Propädeutikum und das psychotherapeutische Fachspezifikum erfolgreich absolviert hat,
  • eigenberechtigt ist,
  • das 28. Lebensjahr vollendet hat
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat und
  • in die Psychotherapeutenliste nach Anhörung des Psychotherapiebeirates eingetragen worden ist. 


Die entsprechende Psychotherapeutenliste finden Sie unter: Psychotherapeutenliste

Alle Richtlinien und Informationen im Bereich der Psychotherapie können der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit entnommen werden (siehe: Ministerium - Psychotherapie).
Einige wichtige Informationen wollen wir Ihnen hier aber auch direkt bereitstellen:

 

Praktikumseinrichtungen können der Liste des Bundesministeriums entnommen werden: Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis