Bewerbung und Zulassung
Die Bewerbung für den Universitätslehrgang ist über unser Online-Anmeldeformular möglich. Bitte beachten Sie die unten angeführten Zulassungsvoraussetzungen.
Eine Anmeldung für den Start im Herbst 2024 ist derzeit noch nicht möglich.
Bewerbungsverfahren
- Schritt: Einreichen der Bewerbungsunterlagen
- Online Anmeldeformular
- Motivationsschreiben (1 Seite)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der Hochschulreife und der Verleihung des akademischen Grades (Bescheid), einer allfälligen Berufsbezeichnung sowie von Abschlussdiplomen (Kopie)
- Nachweis über mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einem fachlich relevanten Bereich und/oder ehrenamtlichen Dienst, z.B. durch Nachweis von Zeugnissen, Bestätigungen von Arbeitgeber*innen (bei fehlendem akademischen Abschluss 10 Jahre)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis in Kopie)
- Schritt: Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Lehrgangsbeirat geprüft.
- Schritt: Bei Bedarf wird ein Aufnahmegespräch vereinbart.
- Schritt: Zu- oder Absage über die Zulassung zum Studium etwa 5-6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist.
- Schritt: Zulassung zum Studium über das Program Management und das Service Center - weitere Informationen folgen per E-Mail.
Die Zahl der Studienplätze ist limitiert. Die Aufnahme in den Universitätslehrgang erfolgt nach Maßgabe freier Studienplätze, der Qualifikation der*des Bewerberin*Bewerbers sowie (bei Bedarf) nach einem persönlichen Aufnahmegespräch.
Im Falle eines Wartelistenplatzes besteht die Möglichkeit bis Anfang September 2023 aufgenommen zu werden. Danach verfällt der Anspruch und kann nicht im nächsten Jahr geltend gemacht werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung zum Studium MIT universitärem Abschluss
- Erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium.
- Mindestens dreijährige Erfahrung in einem facheinschlägigen Beruf oder ehrenamtlichen Dienst
Zulassung zum Studium OHNE universitärem Abschluss
- in jedem Fall die allgemeine Hochschulreife
- mindestens 10 Jahre Erfahrung in einem einschlägigen Beruf oder ehrenamtlichen Dienst
Eine Zulassung ohne universitärem Abschluss ist nur in begründeten Einzelfällen möglich und muss individuell geprüft werden. Über die Gleichwertigkeit hat die Lehrgangsleitung nach Rücksprache mit dem Lehrgangsbeirat zu entscheiden.
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben sehr gute Kenntnisse (C1 Niveau) der deutschen Sprache nachzuweisen.
Falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Universitätslehrgang nicht erfüllen, bieten wir auch Zertifikatskurse an.