Alle Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf unserer Website unter "Information und Anmeldung".
Universitätslehrgang Dolmetschen für Gerichte und Behörden (ohne Masterabschluss)
Für die Zulassung in den Universitätslehrgang Dolmetschen für Gerichte und Behörden (60 ECTS, ohne Masterabschluss) müssen Sie zumindest über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges oder gleichwertiges Studium verfügen. Wenn Sie sich diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie uns: ulg.dolmetschen@univie.ac.at
In begründeten Einzelfällen steht der Universitätslehrgang (ohne Masterabschluss) auch Dolmetscher*innen ohne akademischen Abschluss (mit Hochschulreife) offen, die zumindest vier Jahre Erfahrung in translationsrelevanten Bereichen nachweisen können.
Sprachlich müssen Sie das gewählte Sprachenpaar auf mindestens C1-Niveau beherrschen, dies wird in einer Aufnahmeprüfung bewertet. In den Universitätslehrgang können nur jene Personen aufgenommen werden, die die Voraussetzungen erfüllen und die Aufnahmeprüfungen bestanden haben.
Masterstudium Dolmetschen für Gerichte und Behörden
Das Masterstudium (insgesamt 90 ECTS) wird als Kombination aus dem Grundlehrgang und einem Master-Upgrade durchgeführt. Für die Zulassung in das Aufbauprogramm Dolmetschen für Gerichte und Behörden (mit Masterabschluss) müssen Sie sowohl den Universitätslehrgang Dolmetschen für Gerichte und Behörden (ohne Masterabschluss) erfolgreich absolviert haben, als auch über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges oder gleichwertiges Studium verfügen. Interessent*innen, die diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, können zum Master-Upgrade nicht zugelassen werden.