Von der Betreuungssuche zum Abschlusszeugnis


E-Mail-Adresse:

Studierende erhalten kostenlos persönliche E-Mail-Adressen samt Postfach im Rahmen ihres u:accounts. Sollten Sie diese E-Mail-Adresse nicht verwenden, so richten Sie bitte jedenfalls eine Weiterleitung ein, damit Sie wichtige Nachrichten von Einrichtungen der Universität Wien nicht versäumen. 

Betreuungssuche:

Die Suche nach einer Betreuung sollte erst beginnen, wenn Sie bereits ein grobes Thema für Ihre Masterarbeit haben. 

  • Gemäß § 14 (2) des studienrechtlichen Teils der Satzung sind "Universitätsprofessorinnen, Universitätsprofessoren, habilitierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, assoziierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (...) generell berechtigt und nach Maßgabe ihrer sonstigen universitären Aufgaben verpflichtet, Diplom- und Masterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.

All jene Personen, die dieser Definition nicht entsprechen, können durch den*die Studienpräses für Betreuungen bewilligt werden. Alle Lehrenden mit Doktorat, die im Masterprogramm "Steuerrecht- und Rechnungswesen" unterrichten, wurden beim Studienpräses genehmigt. Wünschen Sie eine neue externe Betreuung, bitten wir Sie um ehestmögliche Bekanntgabe (E-Mail-Adresse, Kurz-CV und eine aktuelle Publikationsliste), da diese zu bestimmten Fristen (15. Februar und 15. September) genehmigt werden müssen. 

Anmeldung des Themas:

Wenn Sie eine Betreuung für Ihre Arbeit gefunden haben und der Arbeitstitel feststeht, können Sie Thema und Betreuer*in anmelden. Hierfür füllen Sie die Anmeldung des Themas der Masterthese und Bekanntgabe der Beutereuer*in aus. Die Genehmigung des Themas und des*der Betreuer*in ist eine delegierte Aufgabe des*der Studienpräses an die wissenschaftliche Leitung. Die Genehmigung/Untersagung muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Nach Fristablauf werden Thema und Betreuer*in automatisch genehmigt.

Der Anmeldung ist ein Exposee beizulegen: aus dem sollten folgende Punkte hervorgehen: Themenstellung, Relevanz (wissenschaftliche) des Themas, konkretes Ziel/Forschungsfrage, Herangehensweise (Methode), erste Einschätzung der Literaturbasis. 

Nach der Anmeldung wird das Thema im Verwaltungsprogramm der Universität Wien eingetragen und Sie erhalten dadurch den Status „Diplomand*innen/Dissertant*innen/Masterand*innen“ für die Universitätsbibliothek. Die Vorteile dieser Benutzer*innengruppe sind: 

  • Höhere Entlehnlimits in vielen Bibliotheken
  • Automatische Verlängerung der Leihfristen ,sofern möglich und nicht mehr als ein Werk überfällig ist
  • Verlängerung auch bei offenen Gebühren möglich

Verfassen der Masterthese:

Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 9 ECTS Credits, die abschließende Masterprüfung hat den Inhalt der Masterarbeit zum Gegenstand und umfasst weitere 1 ECTS Credits.

  • Laut Satzung § 14 (1) gilt „[…] Bei der Festlegung und Genehmigung des Themas ist besonders darauf zu achten, dass es bei einem Vollzeitstudium innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bearbeitet werden kann. […]“;

Masterthesen des Masterprogramms "Steuerrecht- und Rechnungswesen LL.M." weisen in etwa einen Umfang von 60 Seiten auf. Das kann variieren, je nach Themengebiet bzw. je Literatur- oder Judikaturbasis.

Vergangene Abschlussarbeiten finden Sie (zum Teil auch im Volltext) in der Universitätsbibliothek bzw. auf u:theses (Erweiterte Suche, Suche nach Masterthesen und  Studienkennzahl 984).

Bitte halten Sie sich bei der Verfassung Ihrer Masterarbeit an die Formvorgaben der Universität Wien, ansonsten wird Ihre Arbeit abgewiesen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Ausschließlich DIN A4 (210 x 297 mm), Hochformat, hart gebunden.
  • Die Seiten sind doppelseitig zu bedrucken.
  • Die Randabstände sind so zu wählen, dass sie die Bindung und Heftung erlauben.
  • Das Titelblatt ist gemäß der Vorlage zu gestalten.
  • Ein Abstract (ca. eine halbe Seite) muss in der Arbeit enthalten sein und die wichtigsten Punkte aus Einleitung, Hauptteil und Conclusio beinhalten, diese ist im Anhang (jedenfalls auf Deutsch, nach Möglichkeit auch in englischer Sprache) einzubinden.

Abgabe:

Vor der Abgabe können die Studierenden über Moodle eine Plagiatsprüfung ihrer Arbeit vornehmen. Der*die Betreuer*in vereinbart mit dem*der Studierenden die Fristen der Abgabe der Master-Thesis in Koordination mit dem Program Management. Sobald Sie mit ihrem*ihrer Betreuer*in das Einvernehmen hergestellt haben, dass die Arbeit fertig gestellt ist, laden Sie diese über den Hochschulschriftenserver-Plagiatsprüfung (hopla.univie.ac.at) hoch.

Nach erfolgreichem Upload erhält der*die Studierende eine Bestätigung (Hochladebestätigung), diese ist, unterschrieben und datiert, zusammen mit der gebundenen Arbeit abzugeben. Schicken Sie das hart gebundene und doppelseitig gedruckte Exemplar der These mit der Hochladebestätigung per Post an das Service Center:

  • Universität Wien, Postgraduate Center Campus der Universität Wien Spitalgasse 2, Hof 1 (Eingang 1.14.1), 1090 Wien

Print- und Digital-Version müssen ident sein. Es ist daher jedenfalls das PDF der hochgeladenen Version zu verwenden.

Nach dem elektronischen Hochladen der Arbeit beginnt die Beurteilungsfrist von zwei Monaten.

Plagiatsprüfung:

Via Moodle können Studierende bereits vorab eine Plagiatsprüfung an Ihrer Arbeit durchführen. Dies ist eine Hilfestellung, um Zitate und weitere Quellen zu überprüfen und die Arbeit sprachlich sowie inhaltlich zu verbessern. Die Software erkennt übereinstimmende Textidentitäten mit Online-Quellen die zum Zeitpunkt der Hochladung zur Verfügung stehen, Zitate müssen verifiziert/überprüft werden!

Nach dem Upload auf hopla.univie.ac.at wird eine automatische Plagiatsprüfung durchgeführt und der*die Betreuer*in erhält anschließend eine Mailbenachrichtigung, dass die Master-These zur Beurteilung freigegeben wurde. Auch der*die Studierende erhält eine Benachrichtigung an die u:net-Adresse sobald die Master-Thesis zur Beurteilung freigegeben wurde.

Beurteilung:

Die Masterthese wird von dem*der Betreuer*in benotet und hierzu wird auch ein Gutachten verfasst. 

Gemäß UG2002 § 82 (2) besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen"; das Gutachten der Masterthese wird Ihnen vor der Prüfung zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Abschlussprüfung:

Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen (Wissenschaftliche Leitung, Betreuer*in der These, Beisitzer*in aus dem Wissenschaftlichen Beirat). 

Sobald alle Prüfungsleistungen vollständig erbracht wurden und die Masterthese beurteilt wurde, wird ein Termin für eine Abschlussprüfung vereinbart. Termine für Abschlussprüfungen finden normalerweise drei Mal pro Jahr statt (Frühjahr, Sommer und Herbst). Studierenden werden über Termine per E-Mail informiert. Die Prüfung ist als Verteidigung der Masterthese konzipiert, das heißt, die Prüfer*innen bzw. Betreuer*innen stellen Fragen zur Arbeit.

Abschluss:

Laut der studienrechtlichen Satzung gilt folgendes:

  • Die Studienabschlüsse sind gemäß § 18 (2) zu ermitteln: „Anlässlich des Studienabschlusses eines Bachelor-oder Masterstudiums ist für jedes Modul eine Modulbewertung zu ermitteln. Diese wird als Mittelwert der um die ECTS-Punkte gewichteten Beurteilungen innerhalb des Moduls errechnet. Die Prüfungsleistungen in allen Modulen des Studiums werden für die Ermittlung der Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen nach demselben Verfahren herangezogen. Die Modulbewertungen und die Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen werden im Anhang zum Diplom (Diploma Supplement) auf zwei Kommastellen genau ausgewiesen. Ist die Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen kleiner oder gleich 1,50 und wurden sowohl die wissenschaftliche Arbeit als auch die studienabschließende Prüfung mit „sehr gut“ bzw. mit „mit Auszeichnung bestanden“ beurteilt, ist für das gesamte Studium das Abschlussprädikat „mit Auszeichnung bestanden“ zu vergeben. In den übrigen Fällen wird das Abschlussprädikat „bestanden“ vergeben.“

Wichtig dabei ist, dass  für das Abschlussprädikat "mit Auszeichnung bestanden" die Benotung sowohl der Masterthese als auch der Abschlussprüfung auf "Sehr gut" unabdingbare Voraussetzungen sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, muss der um die ECTS Credits gewichtete Notendurchschnitt aller anderen Prüfungsleistungen kleiner oder gleich 1,50 sein. 

Das Abschlusszeugnis und der Bescheid werden per E-Mail als amtssigniertes PDF zugestellt. Ein Antrag auf Verleihung ist nicht notwendig. Die Unterlagen werden innerhalb von vier Wochen vom Service Center des Postgraduate Center ausgestellt.

Abschlussfeier: 

Eine Abschlussfeier wird einmal pro Jahr organisiert. Sie erhalten dazu eine Einladung und können sich dann per online Formular anmelden.