Inhalt und Ziele

Der Universitätslehrgang "Wohn- und Immobilienrecht (MLS)" bietet Absolvent*innen wirtschaftlicher oder technischer Studienrichtungen im Bereich der Immobilienwirtschaft und Berufen mit ähnlichem Anforderungsprofil eine fundierte Ausbildung im Wohn- und Immobilienrecht. Dabei wird zunächst eine Einführung in die für die Immobilienwirtschaft erforderlichen Grundlagen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts geboten. Darauf aufbauend werden vertiefende Kenntnisse im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts vermittelt, um die Lehrgangsteilnehmer*innen für die Berufsfelder im Bereich der Immobilienwirtschaft zu qualifizieren.

Das postgradule Masterprogramm (MLS) wird sowohl in der Form eines Vollzeitstudiums (2 Semester) als auch in einer berufsbegleitenden Variante (4 Semester) angeboten.


Qualifikationsprofil

Absolvent*innen des Universitätslehrgangs "Wohn- und Immobilienrecht (MLS)" verfügen über grundlegende Kenntnisse im Bereich des  Privat- und öffentlichen Rechts und über umfassendes Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts.


Zielgruppe

Die Universitätslehrgänge richten sich an Personen, die im Bereich des Immobilienrechts und der Immobilienwirtschaft tätig sind oder an diesem Bereich Interesse haben und sich umfassendes Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts aneignen möchten.

Dies gilt insbesondere für Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Immobilientreuhänder*innen, Immobilienmakler*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen sowie für Funktionsträger*innen und Mitarbeiter*innen von Immobilienfonds, Bauträgern, institutionellen Anlegern, Wohnbaugenossenschaften und kommunalen Rechtsträgern.


Teilnahmevoraussetzung

Voraussetzung für die Zulassung ist ein im In- oder Ausland erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureat-, Bachelor, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften, Informatik, eines technischen Faches, oder eines anderen Studiums mit ähnlichem Schwerpunkt. (Absolvierung einer oder mehrerer dieser Studienabschlüsse gemeinsam im Ausmaß von zumindest 180 ECTS Credits).

Ausnahmefälle: Personen mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft, die über die allgemeine Hochschulreife verfügen.