Lehrgangsbeitrag

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Lehrgangs- und Programmbeitrag, dem ÖH-Beitrag, der Einzahlung der Beiträge und der Meldung der Fortsetzung Ihres Weiterbildungsprogrammes am Postgraduate Center der Universität Wien.

Lehrgangsbeitrag/Programmbeitrag

Die Höhe des Lehrgangsbeitrags/Programmbeitrags ist in der Anmeldemaske angeführt. Die Zahlungsbedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Mit dem Absenden der Anmeldemaske stimmen Sie unter anderem den Zahlungsbedingungen zu. 


ÖH-Beitrag

Alle Studierenden der Universität Wien, also auch außerordentliche Studierende (Teilnehmer*innen von Weiterbildungsprogrammen), müssen jedes Semester einen Pflichtbeitrag an die Österreichische Hochschüler*innenschaft leisten. Im Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025 liegt dieser Beitrag bei € 24,70. Davon werden 70 Cent für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet, der Rest wird zwischen Bundesvertretung und den einzelnen Hochschulvertretungen aufgeteilt. Ihr ÖH-Beitrag ist bereits in Ihrem Lehrgangsbeitrag/Programmbeitrag enthalten. Das bedeutet konkret, dass Sie sich nicht mehr selbst um die Einzahlung des ÖH-Beitrages kümmern müssen.

Einige unserer Weiterbildungsteilnehmer*innen sind gleichzeitig auch für ein weiteres Studium an der Universität Wien zugelassen (Bachelor-, Bakkalaureat-, Master-, Magister-, Diplom-, Doktorat-, PhD-Studium). Wie auch bisher, muss der ÖH-Beitrag jeweils nur einmal bezahlt werden; das gilt auch für Teilnehmer*innen, die gleichzeitig ein Studium an einer anderen österreichischen Hochschule betreiben. Wenn Sie gleichzeitig ein weiteres Studium und ein Weiterbildungsprogramm an der Universität Wien betreiben, müssen Sie sich nicht um die Einzahlung des ÖH-Beitrags kümmern, da dies bereits von Ihrem Programm für Sie übernommen wurde. 


Einzahlung

Die Einzahlung Ihres Lehrgangsbeitrags/Programmbeitrags (inkl. ÖH-Beitrags) erfolgt nach Rechnungsstellung durch die Finance-Abteilung des Postgraduate Center. 

Bitte beachten Sie, dass auch aus anderen Studien an der Universität Wien Studienbeitragspflichten entstehen können, zum Beispiel wenn Sie sich in einem weiteren Studium außerhalb der vorgesehenen Studiendauer (inkl. Toleranzsemester) befinden. Auch diese Beiträge sind fristgerecht und in voller Höhe zu entrichten. Andernfalls kommt es zur Unterlassung der Fortsetzungsmeldung und dem Ausschluss von Ihren Studien. 


Meldung der Fortsetzung

Wenn Sie Student*in an einer Universität sind, müssen Sie jedes Semester innerhalb der Zulassungs- bzw. Nachfrist den Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen, um das Studium fortzusetzen. Mit der Einzahlung melden Sie die Fortsetzung Ihres Studiums für das nächste Semester.

Erst wenn Ihr Studium zur Fortsetzung gemeldet ist, können Sie sich die aktuellen Semesterunterlagen (Studienblatt, Studienbestätigung) in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken und Ihre u:card für das neue Semester validieren.

Teilnehmer*innen von Weiterbildungsprogrammen entrichten Ihren ÖH-Beitrag mittels Lehrgangsbeitrag/Programmbeitrag. Die Fortsetzungsmeldung erfolgt durch Einzahlung des ÖH-Beitrags über das Postgraduate Center. Sie müssen daher keine separate Einzahlung des ÖH-Beitrags vornehmen.   

Bitte beachten Sie, dass auch aus anderen Studien an der Universität Wien Studienbeitragspflichten entstehen können. Zum Beispiel wenn Sie sich in einem weiteren Studium außerhalb der vorgesehenen Studiendauer (inkl. Toleranzsemester) befinden. Auch diese Beiträge sind fristgerecht und in voller Höhe zu entrichten. Andernfalls kommt es zur Unterlassung der Fortsetzungsmeldung und dem Ausschluss von Ihren Studien.