Nachlese und Ausblick: Online-Infoabend - Mittwoch, 8. Oktober 2025, 19.00-20.00 Uhr
Vielen Dank für Ihr großes Interesse am Universitätslehrgang Pharmazeutisches Qualitätsmanagement - Industrie und Apotheke. Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) haben wir untenstehend für Sie zusammengestellt. Die Folien der Präsentation werden in Kürze ebenfalls hier zum Nachlesen verfügbar sein.
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Für wen eignet sich der Universitätslehrgang Pharmazeutisches Qualitätsmanagement - Industrie und Apotheke?
Der Universitätslehrgang richtet sich primär an Pharmazeut*innen bzw. Apotheker*innen, die
- ihr Know-how im Qualitätsmanagement vertiefen und regulatorische Anforderungen bzw. GMP-konforme Abläufe sicher erfüllen möchten
- eine akademische Spezialisierung im pharmazeutischen Qualitätsmanagement und eine Erweiterung ihrer beruflichen Perspektiven anstreben
- ihre beruflich erworbenen Kompetenzen erweitern bzw. über eine Qualifikation nachweisen möchten
Außerdem richtet sich das Programm an Personen mit fachnahen Studienabschlüssen mit den oben genannten Fortbildungszielen.
Vermittelt werden regulatorische Anforderungen, Methoden der Qualitätssicherung, Risikomanagement, Auditierung, Prozessvalidierung/Qualifizierung, sowie Projektmanagement. Der Fokus liegt auf dem Praxisbezug in Industrie, Apotheke und Herstellung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vertiefung und dem Nachweis relevanter Qualifikationen für den Bereich Qualitätsmanagement.
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Gibt es Fortbildungspunkte für Apotheker*innen für die Absolvierung des Universitätslehrgang?
Ja, teilnehmende Apotheker*innen erhalten Fortbildungspunkte für diese Weiterbildung: Der Universitätslehrgang Pharmazeutisches Qualitätsmanagement – Industrie und Apotheke wurde von der Österreichischen Apothekerkammer und im Ausmaß von insgesamt 1200 Fortbildungspunkten akkreditiert und der Punktekategorie AFP (pharmazeutisch) zugeteilt.
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Werden die Lehrunterlagen bereitgestellt?
Ja, alle Lehrunterlagen stehen den Teilnehmer*innen digital auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung. Ein zusätzlicher Kauf von Literatur ist nicht erforderlich. Sie haben zudem vollen Zugriff auf alle Materialien – auch auf jene zu Lehrveranstaltungen, die Ihnen anerkannt werden konnten. In den meisten Fällen dürfen wir den Teilnehmer*innen darüber hinaus Aufzeichnungen für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung stellen.
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Reicht ein Bachelor-Abschluss in Pharmazie für die Teilnahme aus?
Nein, ein Bachelor-Abschluss allein genügt leider nicht. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Master-, Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudium in Pharmazie oder eines fachnahen relevanten Studiums. Details finden Sie in den Teilnahmevoraussetzungen.
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Ich bin unsicher, ob ich die Teilnahmevoraussetzungen erfülle - kann ich dies vorab unverbindlich prüfen lassen?
Ja, wir bieten gerne eine unverbindliche Vorabprüfung an. Senden Sie dafür einfach Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse sowie Studienbescheide an: pqm@univie.ac.at. Wir prüfen Ihre Unterlagen zeitnah und geben Ihnen Rückmeldung, ob Ihr Studium den Teilnahmevoraussetzungen entspricht.
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Gibt es eine Begrenzung der Studienplätze, obwohl der Lehrgang online stattfindet?
Ja, auch im Online-Format ist die Zahl der Studienplätze begrenzt – so stellen wir eine hohe Betreuungsqualität und individuelle Begleitung sicher.
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Gibt es eine mündliche oder schriftliche Aufnahmeprüfung?
Nein, es findet keine gesonderte Aufnahmeprüfung statt. Die Entscheidung über die Aufnahme basiert auf den Unterlagen, die Sie im Zuge der Anmeldung einreichen.
Sollten Ihre Qualifikationen nicht vollständig den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen oder Unterlagen fehlen, werden Sie schriftlich informiert.
Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt – wir empfehlen daher eine möglichst frühzeitige Anmeldung innerhalb der Fristen.
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Wie ist der zeitliche Ablauf des Programms geplant?
Der Universitätslehrgang besteht aus 12 Blöcken von Oktober bis Juni, unterteilt in 2 Semester. Die Lehre findet online immer ganztags donnerstags, freitags und samstags statt. Der erste Block des Programms (Anfang Oktober) wird hybrid angeboten, d.h. wahlweise mit einer Teilnahme vor Ort oder online.
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Kann der Universitätslehrgang komplett online absolviert werden?
Ja, das gesamte Programm kann online absolviert werden. Auch die Prüfungen finden online über die Lernplattform Moodle statt. Eine Anreise ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich. Wir empfehlen jedoch wärmstens, bei dem ersten hybrid abgehalteten Block (Oktober) nach Möglichkeit vor Ort teilzunehmen, um die Option auf Vernetzung mit anderen Teilnehmer*innen wahrnehmen zu können.
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Gibt es eine Übersicht zu Modulzielen und Lehrinhalten?
Ja, eine Modulübersicht ist hier für Sie bereitsgestellt. Darüber hinaus finden Sie die ausführliche Beschreibung der Inhalte und Modulziele im Curriculum.
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Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Der Universitätslehrgang umfasst 13 Vorlesungen (VO), 2 Seminare (SE) und 1 Vorlesung mit integrierter Übung (VU). Details entnehmen Sie bitte dem Curriculum oder der Modulübersicht.
Für die Vorlesungen besteht keine Anwesenheitspflicht, da sie nicht prüfungsimmanent sind. Wir empfehlen jedoch eine regelmäßige Teilnahme, um am wertvollen Austausch mit den Vortragenden und mit anderen Teilnehmenden teilhaben zu können.
Für die beiden Seminare „Quality by Design“ und "Pharmazeutisches Risikomanagement inkl. Supply Chain Management" sowie für die Vorlesung mit integrierter Übung "Projekt- und Pharmamanagement" gilt eine Anwesenheitspflicht von mind. 70 %, da diese Lehrveranstaltungen prüfungsimmanent sind. Bei Verhinderungen bemühen wir uns um entsprechende Lösungen.
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Wann werden die Prüfungstermine bekanntgegeben?
Die Prüfungsübersicht steht den Teilnehmenden ab August - also vor dem Programmstart im Oktober - auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung. Für jede Vorlesung gibt es mehrere Prüfungstermine. Bei anerkannten Lehrveranstaltungen entfällt die Prüfung.
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Gibt es nähere Informationen zum Prüfungsmodus?
Die Prüfungen finden schriftlich und digital auf der Lernplattform Moodle statt.
Die Art der Prüfungsfragen wird von den jeweiligen Lehrenden festgelegt und kann variieren – aktuell werden die Prüfungen meist im Multiple-Choice-Format durchgeführt.
Bei den beiden Seminaren „Quality by Design“ sowie "Pharmazeutisches Risikomanagement inkl. Supply Chain Management" und der Vorlesung mit integrierter Übung "Projekt- und Pharmamanagement" gibt es jeweils zwei Leistungsnachweise.
Alle Details zu Prüfungen und Leistungsnachweisen sowie Probeprüfungen sind für Teilnehmer*innen des Weiterbildungsprogramms auf Moodle bereitgestellt, damit Sie sich gut vorbereiten können.
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Gibt es eine große Abschlussprüfung?
Nein, eine große Abschlussprüfung gibt es nicht. Der Universitätslehrgang ist berufsbegleitend organisiert und umfasst 13 Vorlesungen mit jeweils einer schriftlichen Prüfung auf der Lernplattform Moodle. Die beiden Seminare „Quality by Design“ und "Pharmazeutisches Risikomanagement inkl. Supply Chain Management" sowie die VU (Vorlesung mit integrierter Übung) "Projekt- und Pharmamanagement" sind prüfungsimmanent und beinhalten jeweils zwei Leistungsnachweise. Der Terminplan ist so gestaltet, dass sich die Prüfungstermine gleichmäßig über die Laufzeit des Programms verteilen. So bietet der Lehrgang hohe Flexibilität und eine hohe Vereinbarkeit.
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Wie ist der zeitliche Ablauf der Prüfungen?
Ja, an jedem Prüfungstag stehen zwei berufsbegleitend geplante Zeitslots zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit der Prüfungen liegt zwischen 30 und maximal 60 Minuten. Bitte starten Sie Ihre Prüfung rechtzeitig innerhalb des Zeitfensters, um die volle Bearbeitungszeit nutzen zu können.
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Kann ich Lehrveranstaltungen aus früheren Studien anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich. Anerkannt werden können:
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positiv absolvierte Lehrveranstaltungen aus abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Studien
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berufliche und außerberufliche Qualifikationen, sofern die entsprechenden Lernergebnisse validiert wurden
Nach Ihrer Aufnahme in das Programm begleiten wir Sie gerne persönlich im Anerkennungsprozess.
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Kann ich bereits vor der Anmeldung erfahren, welche Lehrveranstaltungen anerkannt werden
Nein, eine Anerkennungsprüfung ist erst nach der Aufnahme in das Programm möglich.
Da es sich um ein studienrechtliches Verfahren handelt, können nur ordentliche Studierende bzw. Teilnehmer*innen des Universitätslehrgangs einen Antrag stellen.
Nach Ihrer Aufnahme unterstützen wir Sie gerne im Anerkennungsprozess: Sie listen die gewünschten Anrechnungen auf und verweisen auf die relevante Nachweise (z. B. Zeugnisse) bzw. reichen ggf. weitere Nachweise ein. Wir geben Ihnen schnellstmöglich Rückmeldung, um Ihre weitere Planung zu erleichtern.
Wir bitten um Verständnis, dass eine unverbindliche Vorabprüfung der Anerkennungen nicht möglich ist.
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Kann ich an Lehrveranstaltungen teilnehmen, die ich mir anerkennen lasse?
Ja, alle Teilnehmer*innen haben vollen Zugang zu sämtlichen Lehrveranstaltungen – auch zu denen, die Ihnen anerkannt wurden. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Die anerkannten Leistungen sind von Prüfungen befreit, was Ihnen wertvolle Zeit spart. Bitte beachten Sie: An Prüfungen für bereits anerkannte Lehrveranstaltungen sollten Sie nicht teilnehmen.
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Wann ist die Lehrgangsgebühr fällig und kann diese auch als Gesamtsumme bezahlt werden oder nur pro Semester?
Die Kosten dieses Universitätslehrgangs sind auf zwei Teilbeträge aufgeteilt und jeweils vor Semesterbeginn zu begleichen, können jedoch wahlweise auch als Gesamtsumme vor dem Programmstart eingezahlt werden. Individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen sind nach Rücksprache mit der Finanzabteilung ebenso möglich.
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Reichen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder B2 aus?
Nein, für die Teilnahme sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erforderlich.
Die Art des Nachweises wird im Einzelfall von der Lehrgangsleitung festgelegt.
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Gibt es Förderungen oder Stipendien?
Auf der Seite Förderung und Finanzierung finden Sie weiterführende Informationen. Da die Fördermöglichkeiten sehr unterschiedlich und individuell sind, bitten wir Sie, die zuständigen Stellen persönlich zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit sind.
