Nachbericht und Ausblick: Online-Infoabend vom 24. September 2025

Vielen Dank für Ihr großes Interesse am Universitätslehrgang Pharmazeutisches Qualitätsmanagement - Theorie für die Sachkundige Person. Die Folien der Präsentation sowie FAQ (häufig gestellte Fragen mit Antworten) haben wir Ihnen unten zum Nachlesen zusammengestellt. Sie haben weitere Fragen? Gerne beraten wir Sie per Mail oder telefonisch. 

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FAQ

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  • Für wen eignet sich der Universitätslehrgang Pharmazeutisches Qualitätsmanagement - Theorie für die Sachkundige Person?

    Der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte aus Bereichen wie Medizin, Chemie, Biologie oder Biotechnologie, die die theoretischen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachkundige Person gemäß Arzneimittelbetriebsordnung erwerben möchten – und kein Pharmazie-Studium absolviert haben. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in den Teilnahmevoraussetzungen.

    Wenn Sie Pharmazie (Bachelor + Master, Magister- oder Diplomstudium) studiert haben, erfüllen Sie die gesetzlich geforderten theoretischen Inhalte bereits – für Sie ist der Universitätslehrgang Pharmazeutisches Qualitätsmanagement - Industrie und Apotheke besser geeignet.

    In Einzelfällen kann der Lehrgang auch für Personen mit pharmazeutischen Studienrichtungen in bestimmten Studienkombinationen relevant sein. Wir beraten Sie dazu gerne individuell.

  • Gibt es eine Begrenzung der Studienplätze, obwohl der Lehrgang online stattfindet?

    Ja, auch im Online-Format ist die Zahl der Studienplätze begrenzt – so stellen wir eine hohe Betreuungsqualität und individuelle Unterstützung sicher.

  • Reicht ein Bachelor-Abschluss für die Teilnahme aus?

    Nein, ein Bachelor-Abschluss allein genügt nicht. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Master-, Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudium in einem relevanten Fachbereich.
    Details zu den Studienrichtungen finden Sie in den Teilnahmevoraussetzungen.

  • Kann ich Lehrveranstaltungen aus früheren Studien anrechnen lassen?

    Ja, das ist möglich. Anerkannt werden können:

    • positiv absolvierte Lehrveranstaltungen aus abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Studien

    • berufliche und außerberufliche Qualifikationen, sofern die entsprechenden Lernergebnisse validiert wurden

    Nach Ihrer Aufnahme in das Programm begleiten wir Sie gerne persönlich im Anerkennungsprozess.

  • Kann ich vorab unverbindlich prüfen lassen, ob ich die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Universitätslehrgang erfülle?

    Ja, wir bieten gerne eine unverbindliche Vorabprüfung an. Senden Sie dafür einfach Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse sowie Studienbescheide an: pqm@univie.ac.at. Wir prüfen Ihre Unterlagen zeitnah und geben Ihnen Rückmeldung, ob Ihr Studium den Teilnahmevoraussetzungen entspricht.

  • Kommen auch Studienabschlüsse infrage, die nicht auf der Äquivalenzliste stehen?

    Ja, die Äquivalenzliste dient lediglich zur Orientierung. Wir prüfen gerne im Einzelfall. Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Zeugnisse nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, benötigen wir zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Alle Informationen zur Beglaubigung und Übersetzung finden Sie hier.

  • Reichen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder B2 aus?

    Nein, für die Teilnahme sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erforderlich.

    Die Art des Nachweises wird im Einzelfall von der Lehrgangsleitung festgelegt.

  • Gibt es eine mündliche oder schriftliche Aufnahmeprüfung?

    Nein, es findet keine gesonderte Aufnahmeprüfung statt. Die Entscheidung über die Aufnahme basiert auf den Unterlagen, die Sie im Zuge der Anmeldung einreichen.

    Sollten Ihre Qualifikationen nicht vollständig den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen oder Unterlagen fehlen, werden Sie schriftlich informiert.

    Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt – wir empfehlen daher eine möglichst frühzeitige Anmeldung innerhalb der Fristen.

  • Kann ich bereits vor der Anmeldung erfahren, welche Lehrveranstaltungen anerkannt werden?

    Nein, eine Anerkennungsprüfung ist erst nach der Anmeldung und nach erfolgter Aufnahme in den Universitätslehrgang möglich.

    Da es sich um ein studienrechtliches Verfahren handelt, können nur ordentliche Studierende bzw. Teilnehmer*innen des Universitätslehrgangs einen Antrag stellen.

    Nach Ihrer Aufnahme unterstützen wir Sie gerne im Anerkennungsprozess: Sie listen die gewünschten Anrechnungen auf und verweisen auf die relevante Nachweise (z. B. Zeugnisse) bzw. reichen ggf. weitere Nachweise ein. Wir geben Ihnen schnellstmöglich Rückmeldung, um Ihre weitere Planung zu erleichtern.

    Wir bitten um Verständnis, dass eine unverbindliche Vorabprüfung der Anerkennungen nicht möglich ist.

  • Werden die Lehrunterlagen bereitgestellt?

    Ja, alle Lehrunterlagen stehen den Teilnehmer*innen digital auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung. Ein zusätzlicher Kauf von Literatur ist nicht erforderlich. Sie haben zudem vollen Zugriff auf alle Materialien – auch auf jene zu Lehrveranstaltungen, die Ihnen anerkannt werden konnten.

  • Kann ich an Lehrveranstaltungen teilnehmen, die ich mir anerkennen lasse?

    Ja, alle Teilnehmer*innen haben vollen Zugang zu sämtlichen Lehrveranstaltungen – auch zu denen, die Ihnen anerkannt wurden. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Die anerkannten Leistungen sind von Prüfungen befreit, was Ihnen wertvolle Zeit spart. Bitte beachten Sie: An Prüfungen für bereits anerkannte Lehrveranstaltungen sollten Sie nicht teilnehmen.

  • Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

    Der Lehrgang umfasst 13 Vorlesungen (VO) und 1 Seminar (SE). Details entnehmen Sie bitte dem Curriculum oder der Modulübersicht. Für die Vorlesungen besteht keine Anwesenheitspflicht, da sie nicht prüfungsimmanent sind. Wir empfehlen jedoch eine regelmäßige Teilnahme, um am wertvollen Austausch mit den Vortragenden und mit anderen Teilnehmenden teilhaben zu können. Für das Seminar „Pharmakovigilanz“ gilt eine Anwesenheitspflicht von mindestens 70 %, da es prüfungsimmanent ist.

  • Gibt es eine große Abschlussprüfung?

    Nein, eine große Abschlussprüfung gibt es nicht. Der Lehrgang ist berufsbegleitend organisiert und umfasst 13 Vorlesungen sowie mit jeweils einer schriftlichen Prüfung auf der Lernplattform Moodle. Das Seminar „Pharmakovigilanz“ ist prüfungsimmanent und beinhaltet zwei Leistungsnachweise. Der Terminplan ist so gestaltet, dass sich die Prüfungstermine optimal über die Laufzeit des Programms verteilen. So bietet der Lehrgang hohe Flexibilität und eine hohe Vereinbarkeit. 

  • Wann werden die Prüfungstermine bekanntgegeben?

    Die Prüfungsübersicht steht den Teilnehmenden ab Januar, also vor dem Programmstart im März, auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung. Für jede Vorlesung gibt es mehrere Prüfungstermine. Wenn die Lehrveranstaltung anerkannt werden kann, entfällt die Prüfung. 

  • Wie läuft der Prüfungsmodus ab?

    Die Prüfungen finden schriftlich und digital auf der Lernplattform Moodle statt.

    Die Art der Prüfungsfragen wird von den jeweiligen Lehrenden festgelegt und kann variieren – aktuell werden die Prüfungen überwiegend im Multiple-Choice-Format durchgeführt.

    Beim Seminar „Pharmakovigilanz“ gibt es zwei Leistungsnachweise.

    Alle Details zu Prüfungen und Leistungsnachweisen sowie Probeprüfungen sind auf Moodle für Sie bereitgestellt, damit Sie sich gut vorbereiten können.

  • Gibt es genauere Informationen zum zeitlichen Ablauf der Prüfungen?

    Ja, an jedem Prüfungstag stehen morgens und abends zwei berufsbegleitend geplante Zeitslots zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit der Prüfungen liegt zwischen 30 und maximal 90 Minuten. Bitte starten Sie Ihre Prüfung rechtzeitig innerhalb des Zeitfensters von insgesamt 2 - 2,5h, um die volle Bearbeitungszeit nutzen zu können.

  • Kann die Lehrgangsgebühr auch als Gesamtsumme bezahlt werden oder nur pro Semester?

    Die Kosten dieses Universitätslehrgangs sind auf zwei Teilbeträge aufgeteilt und jeweils vor Semesterbeginn zu begleichen. Eine Zahlung der Gesamtsumme vor Lehrgangsbeginn ist jedoch ebenfalls gerne möglich. Auf Wunsch kann auch das Kalenderjahr berücksichtigt werden, in dem Sie den ersten Teilbetrag oder die Gesamtsumme zahlen – zum Beispiel noch im Jahr 2025, auch wenn der Lehrgang erst im März 2026 startet. Individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen sind nach Rücksprache mit der Finanzabteilung ebenfalls möglich.