Bewerbung zur fachspezifischen Ausbildung

Der durch die Universität Wien angebotene Zertifikatsprogramm "Personzentrierte Psychotherapie" umfasst die Wahlpflichttheorie der fachspezifischen Ausbildung. Dieser kann mit der Aufnahme in eine fachspezifische Ausbildung an einem kooperierenden Verein belegt werden.

Für die Eintragung als personzentrierte*r Psychotherapeut*in in die Liste des Gesundheitsressorts müssen müssen zusätzlich die Pflichttheorie, die praktische Ausbildung als auch die Selbsterfahrung Vereinsintern absolviert werden.

Hierzu ist eine Bewerbung vorab bei den Vereinen APG.IPS, FORUM oder VRP notwendig.

(Die Verlinkungen führen direkt zu den Anmeldeoptionen) 

Die Anmeldung zum Zertifikatsprogramm an der Universität Wien finden Sie hier: Anmeldung Zertifikatsprogramm

 

Zum Master-Upgrade bewerben Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular auf unserer Website (in Kürze online).

Folgende Zulassungsvoraussetzungen sind zu beachten:

  • Abschluss des Psychotherapeutischen Propädeutikums
  • Erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium im Umfang von mindestens 180 ECTS Credits
  • Aufnahme als Ausbildungskandidat*in oder auch bereits erfolgter Abschluss im APG.IPS, im FORUM oder in der VRP

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Schritte.

1. Prüfung der Unterlagen durch die Universität Wien

Nach Einlangen der Bewerbung werden die eingereichten Unterlagen durch die Universität Wien hinsichtlich der formalen Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zum Auswahlverfahren der Fachgesellschaften APG.IPS, FORUM oder VRP eingeladen.

2. Auswahlverfahren der Fachgesellschaft
Die Fachgesellschaft prüft die persönlich fachliche Eignung der Kandidat*innen nach festgelegten Kriterien in qualitativen Verfahren. Das Auswahlverfahren wird von der Fachgesellschaften APG.IPS, FORUM oder VRP durchgeführt.

Die im Rahmen des Auswahlverfahrens anfallenden Kosten werden von den Ausbildungseinrichtungen festgelegt und den Bewerber*innen zeitgerecht mitgeteilt.

3. Entscheidung
Die endgültige Entscheidung über Ihre Aufnahme in das Masterprogramm trifft die wissenschaftliche Leitung.