Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Propädeutikum

Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • eine Allgemeine Universitätsreife (laut Curriculum) vorweisen kann.
  • Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.