Allgemeine Anerkennungsrichtlinien

Die Anerkennung von Berufsausbildungen oder Studieninhalten erfolgen gemäß den Anerkennungsrichtlinien des BMG. Für folgende Ausbildungen liegen Anerkennungsrichtlinien vor:

  • Pädagogik
  • Psychologie
  • ErzieherInnenausbildung
  • Kindergartenpädagogik
  • Sonderkindergartenpädagogik
  • Krankenpflegefachdienst
  • Psychiatrische Krankenpflege
  • Medizin
  • Akademien für Sozialarbeit
  • Lehrgang für Musiktherapie
  • Kurzstudium Musiktherapie
  • Ehe- u. Familienberatung
  • Ergotherapie
  • Klinische Psycholog*innen und Gesundheitspsycholog*innen
  • Physiotherapie
  • Fachhochschul - Studiengänge Sozialarbeit / Soziale Arbeit

Für die oben genannten Ausbildungen liegen vom BMG definierte Vorgaben über die jeweils anzuerkennende Inhalte/Module vor. Sie gelten ausschließlich für abgeschlossene Ausbildungen.

Für die Anerkennung sind alle anzurechnenden Zeugnisse, auch Diplomprüfungszeugnisse, in Original (zur Ansicht) und Kopie erforderlich.

 

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

Sollten Sie ein Anerkennungsblatt einreichen wollen, bitte dieses möglichst präzise ausfüllen. Sie können jene Lehrveranstaltungen zur Anerkennung vorschlagen,

  • deren Abschluss nicht mehr als fünf Jahre zurück liegt (Ausgenommen sind Inhalte die unverändert bleiben, etwa C.1 Statistik, oder wenn Sie im jeweiligen Feld noch aktiv tätig sind und sich regelmäßig fortbilden)
  • die an einer anerkannten Bildungseinrichtung absolviert wurden.
  • die Sie im Rahmen eines abgeschlossenen Studiums absolviert haben.
  • die in Art, Inhalt und Ausmaß gleich oder stark ähnlich sind, wie die Lehrveranstaltung aus dem Propädeutikum.
  • die prüfungsimmanent waren bzw. mit einer Note oder durch einen erfolgreiche Teilnahme beurteilt wurden. Sollte die Note nicht dem österreichischen Notensystem gleichen, müssen Sie eine nachvollziehbare Übersetzung in das österreichische Notensystem beilegen.
  • Sollten die Lehrgangsinhalte nicht aus dem Titel der Lehrveranstaltung hervorgehen, müssen Sie neben dem Sammelzeugnis auch eine Beschreibung der Lehrinhalte mitsenden. Bitte markieren Sie im Sammelzeugnis die anzuerkennenden Inhalte farblich.
  • Sollten Sie Inhalte von mehreren unterschiedlichen Bildungseinrichtungen anerkennen lassen wollen, müssen Sie neben dem LV Titel auch die jeweilige Bildungseinrichtung in Klammer vermerken. Bitte auch die Abschlussbestätigungen der jeweiligen Bildungseinrichtungen beilegen.
  • Sollten Sie Inhalte anerkennen lassen wollen, die Sie im Ausland absolviert haben, müssen die Nachweise und Lehrgangsinhalte in Englisch oder Deutsch übersetzt werden.

Bitte füllen Sie den Anerkennungsantrag digital aus!


Anerkennung von Theorie-Inhalten

Bitte beachten Sie: Konkrete Auskünfte zur Anerkennung von Theorie-Inhalten dürfen wir erst nach erfolgter Lehrgangsanmeldung geben.

  1. Alle Informationen zu Anerkennungen und dem Anerkennungsprozedere entnehmen Sie unserem Informationsblatt für Anerkennungen.
  2. Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um Anerkennungen zu beantragen. Bitte senden Sie zusätzlich zum Antrag alle erforderlichen Zeugnisse, indem die anzuerkennenden Leistungen hervorgehoben bzw. von Ihnen markiert sind. Bitte beachten Sie auch, dass wir nur eigenhändig oder via Handysignatur unterschriebene Anträge annehmen können (bildhaft eingefügte Unterschriften sind nicht zulässig).

Anrechnung praktischer Inhalte

Ebenso ist es möglich, sich praktische Inhalte (Selbsterfahrung, Praktikum und Supervision) anzurechnen. Beachten Sie hierzu bitte unseren Vorgaben.