Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung
Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung
Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung
Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung
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In Zeiten komplexer Veränderungen auf allen Maßstabsebenen werden Kooperationen zur zwingenden Voraussetzung in der Gestaltung und Umsetzung von regionalen Entwicklungsprozessen. Wir qualifizieren Sie genau für solche Herausforderungen.
Praxisnähe durch zentrale Kooperationspartner*innen und eine enge Zusammenarbeit mit führenden Einrichtungen, die schon jetzt partizipative Prozesse in der Stadt- und Regionalentwicklung gestalten sind garantiert.
Die Weiterbildung im Bereich "Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung" befähigt Sie, das vermittelte konzeptionelle wie theoretische Wissen und die praxisorientierten Übungen im jeweiligen Berufskontext anzuwenden.
Es werden nicht nur aktuelle Fragestellungen der Stadt- und Regionalentwicklung von Seiten der Lehrenden aufgegriffen, auch ist es möglich, laufende Fallbeispiele aus Ihrem persönlichen Berufskontext zu integrieren und begleitend zu bearbeiten. In dieser Rückkoppelung kann die Region doppelt profitieren.
Die Auswahl der Lehrbeauftragten und Teilnehmer*innen ermöglicht es Ihnen Netzwerke zu knüpfen, die Sie in ihrem beruflichen Umfeld einbringen können und einen wesentlichen Beitrag für die positive Entwicklung von Regionen darstellen.
Die erstmalige postgraduale Weiterbildung bewegt sich im Themen- und Spannungsfeld der kooperativen Stadt- und Regionalentwicklung mit dem Ziel, Wissenschaft und Praxis zu verknüpfen. Die Dynamiken räumlicher Entwicklungen sowie die stetig komplexer werdenden Fragestellungen und Herausforderungen stehen im Fokus, da diese ein stärkeres Zusammenwirken unterschiedlicher Akteur*innen mit vielfältigen Kompetenzen und institutionellen Verankerungen erfordern. Demnach orientiert sich dieses Weiterbildungsangebot an den derzeit aktuellen Leitbildern der kooperativen Stadt-und Regionalentwicklung und behandelt die Charakteristika der sozialen, smarten, unternehmerischen und nachhaltigen Region.
Der geplante Universitätslehrgang versteht sich inhaltlich, sowie hinsichtlich der Auswahl der Lehrbeauftragten und auch der Teilnehmer*innenstruktur als Abbild der gegenwärtigen regionalen Voraussetzungen zur kooperativen Prozessgestaltung. Die Teilnehmer*innen arbeiten eng mit führenden Institutionen und Akteur*innen, die bereits kooperative Prozesse in der Stadt- und Regionalentwicklung umsetzen, zusammen. Auf Basis von vier Modulen, die auch einzeln als Zertifikatskurse absolviert werden können, wird erstmalig ein Universitätslehrgang mit dem Abschluss "Akademische*r Expert*in für kooperative Stadt- und Regionalentwicklung" oder "Master of Arts (MA)". Dieser startet ab Oktober 2020 alle zwei Jahre. Der Universitätslehrgang ermöglicht eine kompakte Gesamtausbildung im Bereich der kooperativen Stadt-und Regionalentwicklung und schließt die bestehende Lücke einer theoriegeleiteten sowie praxisorientierten Weiterbildung in diesem Feld.
Verschiedene Akteur*innen wirken in Entwicklungsprozessen an inhaltlichen wie kommunikativen Schnittstellen zusammen. Die vorliegende Weiterbildung qualifiziert Sie genau für solche Anforderungen der Zusammenarbeit. Als Absolvent*in der Weiterbildung im Bereich "Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung" erlangen Sie grundlegende Kenntnisse zu aktuellen Fragestellungen sowie Herangehensweisen und methodische Fähigkeiten aus relevanten Themenfeldern der kooperativen Stadt- und Regionalentwicklung. Dies umfasst die konzeptionelle Vermittlung, methodische Vertiefung sowie den Transfer zwischen Politik, Verwaltung, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und vielfältigen anderen Gruppierungen, um Entwicklungsprozesse konsensfähig und erfolgreich gestalten zu können.
Die Weiterbildung hilft Ihnen als Teilnehmer*in, das vermittelte konzeptionelle sowie theoretische Wissen und die praxisorientierten Übungen im jeweiligen Berufskontext anzuwenden. Sowohl als Absolvent*in eines oder mehrerer Zertifikatskurse, als auch als Absolvent*in des Universitätslehrganges (Akad. Expert*in/MA) profitieren Sie zudem von neuen Kontakten und vertieften Netzwerken mit Praktiker*innen aus dem In- und Ausland, die Sie in ihrem beruflichen Umfeld einbringen können.
Der Universitätslehrgang "Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung" besteht aus den folgenden Modulen:
Alle vier Module können auch einzeln als Zertifikatskurse absolviert werden. Eine Anrechnung bei Umstieg in den Universitätslehrgang ist möglich.
Zur Variante "Master of Arts (MA)" sind zusätzlich das Modul 5 "Wissenschaftliches Arbeiten", eine Masterthese sowie eine Defensio zu verfassen bzw. zu absolvieren.
Weitere Details finden Sie in der Modulübersicht.
Ja, bereits absolvierte Zertifikatskurse werden im Universitätslehrgang angerechnet.
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für den Umstieg in den Universitätslehrgang:
Zur Modulübersicht.
Für Details und Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Program Management unter kooperativregion@univie.ac.at.
Der Universitätslehrgang hat einen Umfang von vier Semestern und 60 ECTS (Akad. Expert*in) bzw. 90 ECTS (Master of Arts).
Die vier Module (Die soziale Region, Die smarte Region, Die unternehmerische Region, Die nachhaltige Region) können auch einzeln als Zertifikatskurse absolviert werden. Ein Zertifikatskurs umfasst 15 ECTS und dauert 1 Semester. Ein Umstieg in den Universitätslehrgang mit Anrechnung des/der bereits absolvierten Zertifikatskurse/s ist möglich.
Jedes Modul/jeder Zertifikatskurs besteht aus drei Teilen: Konzeption, Methoden, Implementierung. Das gesamte Weiterbildungsprogramm ist berufsbegleitend aufgebaut.
Ja. Egal ob Zertifikatskurs, Universitätslehrgang oder Masterprogramm – bei der postgradualen Weiterbildung werden die Unterrichtseinheiten so gestaltet, dass diese vorzugsweise am Wochenende stattfinden. Ihnen werden so früh als möglich alle Semestertermine zur Verfügung gestellt.
ECTS steht für European Credit Transfer System, das im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführt wurde. Basis dieses Europäischen Systems zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS-Punkten) ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogrammes zu erreichen. Das European Credit Transfer System erlaubt es, Studiengänge zu vergleichen und den damit verbundenen Arbeitsaufwand einzuschätzen. Das System erleichtert die Mobilität und die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen.
Das European Credit Transfer System basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Punkte ergibt (bzw. 30 ECTS-Punkte im Semester). In Österreich wurde ein ECTS-Anrechnungspunkt mit 25 Stunden Arbeitspensum der Studierenden festgelegt. Dieses Arbeitspensum umfasst die Vor- und Nachbereitungen der Lehrveranstaltungen, den Besuch der Lehrveranstaltung (= Kontaktzeit bzw. Anwesenheitszeit, ausgedrückt in Unterrichtseinheiten/UE), Prüfung und Prüfungsvorbereitung, selbstständiges Arbeiten und E-Learning-Aktivitäten.
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Die Anmeldeformulare für den Universitätslehrgang (Akad. Expert*in/MA) bzw. für die Zertifikatskurse werden rechtzeitig auf der Website rechts im Download-Bereich veröffentlicht.
Bitte achten Sie darauf, korrekte und vollständige Angaben zu machen, da diese als Basis für die Aufnahmeentscheidung dienen. Übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe letzte Seite) per E-Mail an kooperativregion@univie.ac.at. Für Fragen währen des Bewerbungsprozesses steht Ihnen das Program Management gerne zur Verfügung.
Mit der Abgabe des unterzeichneten Anmeldeformulars ist Ihre Anmeldung verbindlich. Ihre Unterlagen werden zur Prüfung an die Lehrgangsleitung weitergeleitet. Das Program Management hält Sie während dieses Prozesses über den Stand Ihrer Anmeldung auf dem Laufenden. Ihre Zu- oder Absage erhalten Sie schriftlich nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
Mit der Aufnahme in den Universitätslehrgang/Zertifikatskurs erhalten Sie eine Rechnung für den Lehrgangsbeitrag. Bitte zahlen Sie diesen zeitnahe ein.
Nach Abschluss des Anmeldeprozesses erhalten Sie von Ihrer Program Managerin weiterführende Detailinformationen (Studienbeginn, Termine der Lehrveranstaltungen, Zugang zur Lernplattform Moodle, etc.). Ihre Program Managerin begleitet Sie während Ihrer postgradualen Weiterbildung und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Anmeldefristen zum Universitätslehrgang/zu den Zertifikatskursen werden auf der Website "Kooperativen Stadt- und Regionalentwicklung" veröffentlicht.
Nachdem Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bei uns eingelangt sind, werden diese formell und inhaltlich geprüft. Nach der ersten Sichtung durch die wissenschaftliche Lehrgangsleitung werden Sie per E-Mail benachrichtigt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
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Die Höhe des Lehrgangsbeitrags sowie die Zahlungsbedingungen sind im Anmeldeformular angeführt. Mit der Abgabe des unterzeichneten Anmeldeformulars stimmen Sie den Zahlungsbedingungen zu.
Der Universitätslehrgang "Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung" kostet derzeit EUR 9.000,- für den Abschluss "Akademische*r Expert*in und EUR 12.500,- für den Abschluss "Master of Arts (MA)".
Alle Module des Universitätslehrgangs können auch einzeln als Zertifikatskurse absolviert werden. Ein Zertifikatskurs kostet EUR 3.400,-. Bei Umstieg in den Universitätslehrgang werden bereits absolvierte Zertifikatskurse angerechnet und die bereits bezahlten Beiträge vom Lehrgangsbeitrag des Universitätslehrgangs abgezogen.
(Stand: November 2020)
Die Höhe des Lehrgangsbeitrags sowie die Zahlungsbedingungen sind im Anmeldeformular angeführt. Mit der Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars stimmen Sie den Zahlungsbedingungen zu. Der fällige Betrag ist nach Rechnungslegung zu zahlen.
Informationen zur Bankverbindung finden Sie auf der Rechnung.
Informationen zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Website des Postgraduate Centers unter "Förderungen & Finanzierung". Nachdem Sie sich für den Zertifikatskurs bzw. Universitätslehrgang beworben haben, können wir Ihnen auf Anfrage sehr gerne einen Kostenvoranschlag erstellen.
Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten
Weiterbildungskosten sind zudem als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die durch berufliche Fortbildung entstanden sind, wie zum Beispiel Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lehrbehelfe und auch Fahr- und Nächtigungskosten (hierfür gilt jedoch eine Obergrenze). Können diese Aufwendungen nachgewiesen werden (mittels Vorlage einer Rechnung), so dürfen sie unselbstständig Erwerbstätige als Werbungskosten bzw. Unternehmerinnen/Unternehmer als Betriebsausgaben absetzen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung.
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Die Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Universität Wien statt – zumeist am Campus des Alten AKH sowie unter Umständen bei Kooperationspartner*innen in der Innenstadt von Wien.
Aufgrund von Covid-19 findet die Lehre seit dem Sommersemester 2020 digital statt, das bedeutet:
Wir haben bereits viele und gute Erfahrungen mit virtuellen Lehre gemacht und unser Lehrkonzept entsprechend angepasst, sodass wir weiterhin unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht bleiben können.
Sollte eine Lehrveranstaltung (aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen) ausfallen, erhalten Sie eine schriftliche Information per E-Mail.
Ja. Wir verlangen eine 100%ige Anwesenheit. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei Krankheit) kann diese auch partiell unterschritten werden, gegebenenfalls sind Ersatzarbeiten erforderlich. Bei größeren Absenzen kann der Kurs nicht abgeschlossen werden. Die genaue Regelung der Anwesenheit erfahren Sie als aktive*r Teilnehmer*in.
Sie erhalten alle Materialien entweder per E-Mail oder über die Lernplattform Moodle.
Am Ende jeder Lehrveranstaltung wird eine Online-Evaluation durchgeführt. Die Lehrveranstaltungsevaluierung der Universität Wien dient zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Lehre, insbesondere als Feedbackinstrument für die Lehrveranstaltungsleiter*innen und als Feedback- und Planungsinstrument für die Lehrgangsleitung. Die automatisierte Online-Auswertung sichert die Anonymität der Angaben.
Für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Semestern (über die Regelstudiendauer hinausgehend) kommt die Regelung der Universität zur Anwendung. Wird ein Universitätslehrgang nicht in der im Curriculum vorgesehenen Studiendauer abgeschlossen, können Studierenden kostenfreie Toleranzsemester gewährt werden.
Es können folgende kostenfreie Toleranzsemester gewährt werden:
Für jedes weitere Semester fällt ein zusätzlicher Lehrgangsbeitrag (inkl. ÖH-Gebühr) von dzt. € 380,- (Stand. November 2020) an. Eine nicht fristgerechte Einzahlung des vollständigen Beitrags hat die Unwirksamkeit der Fortsetzungsmeldung iSd § 62 UG idjgF zur Folge.
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Die Leistungserbringung in den einzelnen Lehrveranstaltungen kann z.B. über schriftliche Arbeiten, Präsentationen, kleine Seminararbeiten, Gruppendiskussionen oder über gestellte Aufgaben auf der Lernplattform Moodle erfolgen.
Der Zertifikatskurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden. Der Abschluss erfolgt durch die Ausstellung einer Zertifikatsbestätigung (Bestätigung der absolvierten Leistungen) sowie einer Zertifikatskurkunde der Universität Wien.
Der Universitätslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden. Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Abschlussunterlagen sowie einen Bescheid über die Verleihung Ihrer akademischen Bezeichnung (Akademische*r Expert*in) bzw. Ihres akademischen Grades (Master of Arts).