Förderungen


Allgemeine Informationen

Im Bereich der postgradualen Aus- und Weiterbildung bestehen einige Förderungsprogramme. Diese unterscheiden sich allerdings teilweise von Bundesland zu Bundesland. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Landesregierung. Auf den Websiten www.kursfoerderung.at und http://www.grants.at stehen Ihnen Erstinformationen zur Verfügung. Das Postgraduate Center der Universität Wien hat eine Linksammlung mit nützlichen Hinweisen zu Fördermöglichkeiten zusammengestellt. 
 

Literar-Mechana

Die Literar-Mechana vergibt Stipendien an hochqualifizierte Wissenschaftler*innen für klar definierte Forschungsprojekte in den Fachdisziplinen Österreichisches, internationales und europäisches Urheberrecht (einschließlich VerwGesG): https://www.literar.at/mitglieder/ske/stipendien

 

Raimund Pradler Privatstiftung

Die Raimund Pradler Privatstiftung unterstützt von der Vermittlung günstiger Unterkünfte am Studienort über geförderte Plätze in Studentenwohnheimen bis hin zu einem regelmäßigen Stipendium.

Übermitteln Sie die erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse per Post oder e-mail: Dr. Thomas Tschernutter, Maurer Hauptplatz 8, 1230 Wien, tschernutter@notar.at

Bewerbungsformular: www.pradler-privatstiftung.at/download/formular-stipendiumsantrag.pdf

 

Ermäßigung für Mitglieder des Alumni-Verbands der Universität Wien

Für Mitglieder des Alumni-Verbands besteht für ein beschränktes Kontingent die Möglichkeit einer Ermäßigung. Anfragen richten Sie hierzu an informationsrecht@univie.ac.at

 

Kursförderung durch den Waff/AK-Digi-Winner

Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt und viele Berufe. Das öffnet Arbeitnehmer*innen neue Türen und bringt auch neue Herausforderungen. Gemeinsam fördern Arbeiterkammer Wien (AK) und der waff mit dem Digi-Winner berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung.

Den Digi-Winner gibt es für Wiener*innen, die AK-Mitglied sind. Sie können damit bis zu 5.000 Euro Förderung für berufliche Weiterbildung bekommen.

 

Hermann und Marianne Straniak Stiftung

Die Hermann und Marianne Straniak Stiftung wurde am 12. Dezember 1974 in Sarnen als Stiftung im Sinne von Art. 80 ff ZBG durch Hermann Straniak, Salzburg, gegründet.

Der Stiftungszweck nach Art. 5 der Gründungsurkunde umfasst im Wesentlichen:

Förderung der Bemühungen zur Verbindung des philosophischen Gedankengutes der östlichen mit dem der abendländischen Welt mit dem Ziel, aus der Verbindung dieses Gedankengutes eine Synthese zu schaffen. Förderung der Ziele und Gedanken, die in der europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind, insbesondere der Bewertung der geistigen Freiheit für den einzelnen Menschen.

Büro des Präsidenten
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH
Schubertring 6, AT 1010 Wien
E-Mail: info@straniak.ch

 

it-law.at-Award

Die wissenschaftliche Interessensgemeinschaft it-law.at vergibt  den it-law.at-Award. Seminararbeiten, Artikel, Diplomarbeiten, Masterthesen, Dissertationen.... mit Bezug zum IT-Recht können eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.it-law.at
 

Netidee: Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Die gemeinnützige Internet Foundation Austria hat zum Zweck, das Internet in Österreich zu fördern. Dies geschieht im Rahmen von Österreichs größter Internet-Förderaktion "netidee".
Mit netidee-Stipendien für Diplomanden und Dissertanten wurden in den letzten Jahren wissenschaftliche Arbeiten mit bis zu 10.000 Euro gefördert, die das Internet als Forschungsschwerpunkt haben, einen Österreichbezug aufweisen und von wissenschaftlicher Relevanz sind. Die Stipendien sind für Studierende aller Studienrichtungen zugänglich und werden für ein Jahr zuerkannt.

Stipendienhöhe: bis zu 10.000 Euro

Alle Informationen zum Projekt- und Stipendien-Call finden Sie auf www.netidee.at.
 

Bildungskarenz - AMS

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Als im Berufsleben stehende*r Jurist*in sollten Sie darüber hinaus bedenken, dass die Studiengebühren und sämtliche mit dieser Fortbildung im Zusammenhang stehenden Kosten von der Steuer absetzbar sind.  Ausgaben für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung können Sie im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer bezahlt wurde. Sowohl die Studiengebühren dieses Zertifikatsprogramms als auch sämtliche mit dieser postgradualen Ausbildung in Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Fachbücher, Computer, Arbeitsmittel, Fahrten zum Kursort sowie gegebenenfalls Diäten und Nächtigungskosten etc.) sind von der Steuer als Werbungskosten absetzbar.  Werbungskosten müssen in der Regel durch Rechnungen, Fahrtenbuch etc. nachgewiesen werden können. Diese Belege sind sieben Jahre lang aufzubewahren, sollen der Arbeitnehmerveranlagung aber nicht beigelegt werden.

Details zur Arbeitnehmerveranlagung erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

 

Arbeiterkammer