Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen


Zulassungsvoraussetzungen:

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium aus dem Bereich der Rechtswissenschaften oder einem vergleichbaren Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (min 180 ECTS).
  • ein sonstiges fachlich in Frage kommendes Universitätsstudium im Umfang von 180 ECTS, wenn Sie über eine einschlägige, mindestens zweijährige Berufserfahrung mit fachlichen Bezügen verfügen.

  • Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben zudem gute Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

 

Bewerbung:

Bei der Bewerbung sind unbedingt auch alle Sammelzeugnisse (mit Noten der einzelnen Lehrveranstaltungen) einzureichen.

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