Zertifikatsprogramm "Tourismusrechtsexpert*in"

Die Tourismuswirtschaft stellt einen wichtigen Bestandteil der österreichischen Wirtschaft dar. Sie unterliegt national, aber auch international diffizilen rechtlichen Regelungen. Daher ist die Vermittlung dieser einschlägigen rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalte für die Tourismuswirtschaft und die mit Management und Rechtsdurchsetzung betrauten Personen von großer Bedeutung. Neben Gastronomie und Hotellerie bildet die Branche der Reiseveranstalter*innen und Reisevermittler*innen einen wichtigen Teilbereich der Tourismuswirtschaft. Mit über 1.000 Betrieben bildet dieser Bereich auch einen wichtigen Bestandteil der Wertschöpfung der Tourismuswirtschaft in Österreich. Das bereits bestehende Masterprogramm für "Tourismus und Recht" bietet neben dem klassischen Reiserecht auch eine vertiefte Ausbildung im Bereich der Gastronomie und Hotellerie. Um für die Branche der Reiseveranstalter*innen und Reisevermittler*innen eine bedarfsgerechte vertiefte Zusatzausbildung zu gewährleisten, werden jene Lehrveranstaltungen des Masterprogramms, die reiserechtlichen Inhalts sind, zusätzlich zum LL.M-Programm als Zertifikatsprogramm angeboten.

Shortfacts

Abschluss
Zertifizierte*r Tourismusrechtsexpert*in
Dauer
1 Semester (berufsbegleitend)
Umfang
14 ECTS Credits - 7 Wochenend-Einheiten
Sprache
Deutsch
Kosten
EUR 4.000,-
Start
jährlich im Oktober
E-Mail

Qualifikationsprofil und Zielsetzung des Zertifikatsprogramms

Das Zertifikatsprogramm soll Mitarbeiter*innen von Reiseveranstalter*innen, Reisevermittler*innen und Luftfahrtunternehmen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, um den rechtlichen Erfordernissen der genannten Branchen entsprechen zu können.
Die Teilnehmenden erwerben im Rahmen des Kurses eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Zusatzausbildung mit Kompetenzen in den wichtigsten Rechtsbereichen der Reisebranche.

 

Zielgruppe

Das Zertifikatsprogramm richtet sich primär an interessierte Personen, die bei Reiseveranstalter*innen, Reisevermittler*innen oder Luftfahrtunternehmen beschäftigt sind oder eine solche Beschäftigung anstreben.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder eine abgeschlossene Lehre plus mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium aus dem Bereich der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, eines technischen Studiums oder anderer fachlich in Frage kommender Studienrichtungen.

 

Dauer, Umfang und Durchführungsmodus

Das Zertifikatsprogramm umfasst 14 ECTS und wird in einer berufsbegleitenden Form durchgeführt. Er hat eine Studiendauer von 1 Semester. Das Zertifikatsprogramm wird in Präsenz und/oder Online durchgeführt.


Module

Modul 1 - Beherbergungs- und Gastwirteverträge 

VO Beherbergungs- und Gastwirteverträge, 4 ECTS, 2 SSt (npi)

Modul 2 - Reiserecht 

VO Beförderungsvertragsrecht einschließlich Reisevermittlungs- und

Timesharingverträge, 4 ECTS, 2 SSt (npi)

VU Luftverkehrs- und Fluggastrecht, 2 ECTS, 1 SSt (pi)

SE Reiserecht, 2 ECTS, 1 SSt (pi)

Alternatives Pflichtmodul 3a - Internationales Privatrecht im Tourismus

VU Internationales Privatrecht im Tourismus, 2 ECTS, 1 SSt (pi)

Alternatives Pflichtmodul 3b - Buchungsplattformen und Kreditkartenverträge 

VU Buchungsplattformen und Kreditkartenverträge, 2 ECTS, 1 SSt (pi)