Module

/

  • Modul 1 - Grundlagen der Rechtswissenschaften

    8 ECTS Credits

    Das Pflichtmodul I vermittelt Studierenden die Grundlagen des Bürgerlichen sowie des Öffentlichen Rechts.

  • Modul 2 - Wohnrecht I

    10 ECTS Credits

    Im Zuge dieses Moduls werden den Studierenden die Grundlagen des Mietrechts und die wirtschaftlich relevanten Bestimmungen im Bereich des Wohnraum- und Geschäftsraummietrechts vermittelt. Umfasst sind insbesondere die Übertragung von Mietrechten unter Lebenden und von Todes wegen, die Kündigungs- und Befristungsregeln und die Bestimmungen über die Mietzinsbildung. Zudem lernen die Studierenden die Grundlagen des wohnrechtlichen Verfahrensrechts kennen.

  • Modul 3 - Immobilienrecht I

    10 ECTS Credits

    Das Modul "Immobilienrecht I" vermittelt die Grundlagen des Bauträgervertragsrechts, des Immobilienmaklerrechts, des einschlägigen Steuer- und Gebührenrechts, sowie des öffentlich- und privatrechtlichen Baurechts. 

  • Modul 4 - Wohnrecht II

    8 ECTS Credits

    Die Grundlagen des Wohnungseigentumsrechts, die Schutzbestimmungen zugunsten des Wohnungseigentumsbewerbers und die Regelungen über Erhaltung und Widmung des Wohnungseigentumsobjekts stehen im Modul "Wohnrecht II" im Fokus. Darüber hinaus lernen die Studierenden Grundlagen des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts kennen.

  • Modul 5 - Immobilienrecht II

    8 ECTS Credits

    Das Modul "Immobilienrecht II" befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Liegenschaftskauf, bei Schadenersatz und Gewährleistung, und behandelt die Grundlagen im Bereich des Grundbuchs- und Katasterrechts sowie des Versicherungsrechts.

  • Modul 6 - Pflichtmodul mit dem Masterarbeit-Seminar

    4 ECTS Credits

    Die Studierenden kennen die rechtswissenschaftlichen Techniken und die Instrumente der juristischen Methodenlehre und können diese anwenden. Sie können komplexe Probleme des Wohn- und Immobilienrechts verständlich aufarbeiten und kommunizieren.

  • Masterarbeit

    10 ECTS Credits

    Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die*den Studierende*n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit bei der Lehrgangsleitung.

  • Masterprüfung/Defensio

    2 ECTS Credits

    Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit. Die Masterprüfung ist eine Defensio. Sie besteht aus der Verteidigung der Masterarbeit und einer Befragung in deren wissenschaftlichem Umfeld. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung. Die Prüfungskommission der Masterprüfung setzt sich aus der Lehrgangsleitung, der*dem Betreuer*in der Masterarbeit sowie einem Mitglied des Beirats zusammen. Ist die Lehrgangsleitung verhindert oder die*der Betreuer*in der Masterarbeit, so ist ein weiteres Mitglied des Beirats hinzuzuziehen.


Lehrplan

DOWNLOAD

 405 kB


Prüfungsordnung